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Die Büchererwerbungen der Kölner Stadtbibliothek
Entstehung
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§ 9.

Die Wiedererlangung verlorener, sowie die Ergänzung un-vollständiger Werke und die systematische Vermehrung desBücherbestandes durch Tausch, Kauf und Schenkung hat derBibliothekar unausgesetzt sich angelegen sein zu lassen, undzwar unter Beachtung der Grundzüge für die Verwaltung derStadtbibliothek und der näheren Anweisungen der Deputationfür die Bibliothekverwaltung.

§ 10.

Bei allen Erwerbungen ist zugleich auf das städtische Geld-interesse, auf die Bücherbestände anderer hiesiger wissenschaft-lichen und Kunstsammlungen, sowie auf die billigen Wünschederjenigen Personen Rücksicht zu nehmen, welche die Biblio-thek benutzen.

§ 11-

Bei den in erster Linie vorzunehmenden Ordnungsarbeiten Katalogisierung hat der Bibliothekar die besten Einrich-tungen und Erfahrungen auf dem Gebiete des Bibliothekwesensin Anwendung zu bringen. Er hat für die Inventarisierung undsorgfältige bibliographische Aufnahme des gesamten Bestandesan Büchern, Karten, Plänen und Abbildungen Sorge zu tragen.

§ 12.

Alljährlich im Juli ist die Revision der Handbibliothek desLesesaales und eines Teiles des sonstigen Bücherbestandesnach den Inventarien bezw. Katalogen im Beisein des Dezer-nenten und von Mitgliedern der Bibliothek-Deputation vorzu-nehmen und über das Ergebnis ein Protokoll aufzunehmen.Diese Revisionen sind derart einzurichten, dass nach und nachalle Abteilungen der Bibliothek berücksichtigt werden.