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und eintretendenfalls bezüglich ihrer eigenen Bestände hiesigenBenutzern ähnliche Vergünstigungen gewähren zu -wollen sichbereit erklärt.
§ 31.Die Versendung und Rücksendung von Büchern geschiehtauf des Entleihers Gefahr und Kosten. Zu den letztern ge-hören u. a. die Auslagen für Verpackung der Postsendung; die-selben betragen für Pakete bis 5kg 25 Pfg.. für schwerere 50Pfg. Bei Frachtsendungen werden die baren Auslagen für Ver-packung und die ortsüblichen Gebühren für den Transport zurGüterannahmestelle in Ansatz gebracht.
§ 32.
Die liquidierten Gebühren werden in der Regel bei Über-sendung der Bücher durch Nachnahme eingezogen, und zwar mitEinschluss des in Köln bei dem Wiedereingang der Sendung zuzahlenden Paketbestellgeldes; die Rücksendung hat dann nurportofrei zu geschehen.
Alle Sendungen sind an die Stadtbibliothek (Portals-gasse Nr. 1), nicht in die Wohnung eines einzelnen Beamten zuadressieren. Die durch Verweigerung der Annahme einerunrichtig adressierten Sendung entstehenden Mehrkosten hatder Absender zu tragen.
8 od.
Die von auswärtigen Entleihern ausgestellten Empfangsbe-scheinigungen stehen nach Rücksendung der Bücher währendeiner Woche zur Verfügung des Ausstellers und werden dem-selben auf Wunsch als portopflichtige Dienstsache unfrankirt zu-gesandt; nach Ablauf dieser Zeit werden sie vernichtet.
§ 34.Das Betreten der obern Büchersäle sowie der abgesperrtenTeile bezw. Galerieen des Lesesaales darf nur mit Erlaubnis
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