Druckschrift 
Die Büchererwerbungen der Kölner Stadtbibliothek
Entstehung
Seite
63
Einzelbild herunterladen
 

63

des Bibliothekars und in Gegenwart eines Bibliothekbeamten ge-schehen. Mehr als fünf Personen werden zur gleichzeitigen Be-sichtigung nicht zugelassen.

§ 35.

Der Bibliothekar ist nicht verpflichtet, Erleichterungen, welcheer bezüglich der Benutzung der Bibliothek einzelnen Personenoder Klassen von Benutzern gewährt hat, auf andere oder aufalle auszudehnen.

§ 36.

Wer den vorstehenden Bestimmungen fortgesetzt entgegen-handelt oder die Rücksichten der Höflichkeit verletzt, welche deramtliche Verkehr zu fordern berechtigt ist, wird durch den Bi-bliothekar von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen undvon dieser Massregel schriftlich in Kenntnis gesetzt. Der vonder Ausschliessung Betroffene kann gegen dieselbe bei dem Ober-bürgermeister in Form einer schriftlichen Beschwerde innerhalbeiner Woche Einspruch erheben.

Genehmigt in der Sitzung der Stadtverordneten-Versammlungvom heutigen Tage.

Köln, am 16. Mai 1890. Der Oberbürgermeister

Becker.

.