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Stellung gefunden haben, sind, jedes auf besonderm Zettel, bisspätestens 9 Uhr vormittags schriftlich zu bestellen. Ein amEingang zur Stadtbibliothek befindlicher Briefkasten dient zurAufnahme der Bestellzettel. Die letztern müssen ausser demNamen des Bestellers die genauen Titel der gewünschten Werkeund, wenn sie aus den Katalogen der Bibliothek ausgezogen sind,auch die Angabe des Formats, der Signatur und der Nummerenthalten. Für Bestellungen können auch gedruckte Bestellzettelund Quittungsformulare verwendet werden, welche von derStadtbibliothek in beschränkter Zahl unentgeltlich abgegebenwerden.
Innerhalb des Stadtbezirks findet eine Korrespondenz überdie Benutzung der Bibliothek in der Regel nicht statt.
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§ 9.
Bestellzettel, welche unleserlich geschrieben sind oder einFormat von 8 : 12 Gentimeter nicht erreichen, bleiben unberück-sichtigt. Ausnahmsweise ist gleichzeitige Bestellung mehrererWerke durch Postkarte zulässig.
§ 10.
Wird ein Werk im Lesesaale von mehrern Personen InAnspruch genommen, so kann jede derselben, sofern nicht einegütliche Übereinkunft stattfindet, nur auf eine Benutzungszeitvon einer Woche Anspruch erheben. Die Reihenfolge der Benutzerrichtet sich nach dem Eingang der Bestellungen; in Zweifels-fällen entscheidet der Bibliothekar.
§ 11.
Der Bibliothekar ist in seinem Amtszimmer während seinerSprechstunde (von 11—12 Uhr) zur persönlichen Beantwortungderjenigen Anfragen bereit, welche nicht durch den die Bücher-Expedition besorgenden Beamten erledigt werden können.