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Für aus Lagerkatalogen ausgewählte und direkt bezogeneSachen wird herkömmlieh 1 ) in der Regel ein Rahalt von 10°/ogewährt; für neu bezogene Bücher gilt die Erklärung der Buch-händler Kölns vom 1. Mai 1889, wonach sie „infolge der Be-schlüsse des Buchhändler-Börsenvereins und der nachträglichenBestimmungen des rheinisch-westfälischen Kreisvereins gehaltensind, auch öffentlichen Bibliotheken, Behörden und Institutenvon Büchern nur noch 5% Sconto zu gewähren, während Zeit-schriften von jedem Abzug ausgeschlossen sind."
3.
Die in den letzten Jahren beobachtete Zunahme der Bücher-geschenke ist ein erfreuliches Zeichen erhöhter Teilnahme desPublikums an der Entwickelung der Bibliothek, sie ist aber zueinem nicht geringen Teile der Thätigkeit der Bibliothekver-waltung zuzurechnen. Wo es irgend angängig erscheint, werdendurch schriftliches Gesuch Frei-Exemplare der Veröffentlichungenvon Behörden, Anstalten und Privaten für die Bibliothekerbeten und fast regelmässig bewilligt; für Dissertationen,Programme, Zeitungen, Flugschriften, Erzeugnisse des Accidenz-druckes und kleine Arbeiten zur rheinischen Geschichte werdendemnach die städtischen Mittel nur in seltenen Ausnahmefällenin Anspruch genommen.
4.
Während der Tauschverkehr der Bibliothek bisher ein sehrbeschränkter war, wird in Zukunft von der in der Dienstanweisungund in den Grundzügeri für die Verwaltung der Stadtbibliothekausgesprochenen Befugnis des Bibliothekars, gegen die Veröffent-lichungen der Bibliothek und einzelne Dubletten alte und neueBücher einzutauschen, ausgiebiger Gebrauch gemacht werden,
') Vgl. Schürmann, Organisation und Rechlsgewohnheilen desDeutschen Buchhandels II. Teil: Die Usancen des Deutschen Buchhandelsund der ihm verwandten Geschäftszweige. 2. A. Halle a. S. 1881.