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da die Bibliothek jetzt in der Lage ist, für die Bewilligung vonFrei-Exemplaren auf Wunsch des Gebers durch Überlassungeiner Dublette von entsprechendem Werte eine Gegenleistung zumachen.
Auch zur Veräusserung grösserer Dublettenbestände wird,soweit nicht die Abgabe an die Volksbibliotheken und anderestadtkölnische Sammlungen in Betracht kommt, zunächst einTauschverkehr, und zwar mit hiesigen und auswärtigen Biblio-theken einzuleiten und für die auf diesem Wege nicht unter-zubringenden Bücher der Verkauf durch Vermittelung einesAntiquars in Aussicht zu nehmen sein.