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Die Büchererwerbungen der Kölner Stadtbibliothek
Entstehung
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bestimmten, meist unter Zugrundelegung der Bogenzahl undder Ausstattung berechneten Ladenpreis, der zwar auf demantiquarischen Büchermarkte meist heruntergeht, aber dannauch oft Jahrzehnte lang nur ganz unbedeutende Schwankungenzeigt. Grosse Seltenheiten erzielen natürlich, ebenso wie Kunst-werke, vielfach unberechenbare Preise, werden aber für unsereBibliothek nur ausnahmsweise in Betracht kommen. Sovieldürfte den vorstehenden. Ausführungen zu entnehmen sein,dass ähnliche Fragen, wie beim Kunstwerke die nach demKunstwerte und der Angemessenheit des Kaufpreises, beieinem einzelnen Buche kaum erst entstehen können. DiesenRücksichten sowie dem Vorgange der grossen Mehrzahl vonanderen Bibliotheken 1 ) entspricht die Bestimmung, welche dieAuswahl der Bücher nach näherer Anweisung der Deputation 2 )dem Ermessen des Bibliothekars überlässt, von dem anzunehmensein dürfte, dass er von den neuen Erscheinungen des Buch-handels, von den Gelegenheiten zu günstigen antiquarischen An-käufen, von den litterarischen Bedürfnissen des Publikums undin Zweifelsfällen auch von dem wissenschaftlichen Werte einesBuches einigermassen unterrichtet ist. Es ist ganz selbstver-ständlich, dass ein gewissenhafter Bibliothekar sich bei solchen

') Bei den Universitätsbibliotheken, die ja zunächst Fachbibliothekensind, ist vielfach eine Mitwirkung der Fakultäten vorgesehen; bei dengrösseren Landesbibliotheken entscheidet über die Anschaffungen meistder Bibliothekar selbständig, ebenso statutarisch bei den Stadtbibliothekenzu Frankfurt a. M., Hamburg, Lübeck, Mainz. Eine besondere Geneh-migung der Kommission ist nur erforderlich: in Hamburg, wenn ein einze lr iesWerk den Preis von 300 J£, in Mainz, wenn es den Preis vonl00 e # über-steigt; in Lübeck besteht eine Kommission nur zur Auswahl naturwissen-schaftlicher Werke; auch in einigen anderen Städten, wo statutarische Fest-setzungen fehlen, besorgt der Bibliothekar die Auswahl der Anschaffungen.

2 ) In der Sitzung vom 28. April 1890 hat sie beschlossen, die An-schaffung von Werken im Preise von mehr als 50 JL und den Bezug vonperiodischen Schriften im Jahrespreise von mehr als 30 e - von ihrer aus-drücklichen Zustimmung abhängig zu machen und in jeder Sitzung einVerzeichnis der seit der letzten Sitzung gemachten Erwerbungen durchden Bibliothekar sich vorlegen zu lassen.

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