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geschichtlichen Bibliothek nicht entraten, welche zu den Kunst-denkmälern und Kunstsammlungen die natürliche und notwendigeErgänzung bildet.
3.
Teile einer Bibliothek, welche gewöhnlich als „Spezialitäten"bezeichnet werden, müssen gewissenhaft weitergebildet werden;meist haben sie schon ein hervorragend lokales Interesse, welchesihre Vervollständigung erheischt; aber auch wo sie nur zufällig,etwa im Wege der Schenkung, erworben sind, werden sie durchneue Erscheinungen ergänzt werden müssen, weil sonst auchihr ursprünglicher Wert in Frage gestellt ist. Hier muss vorallem die von Kanonikus Freiherrn Ludwig von Büllingen derBibliothek vermachte Sammlung von Ausgaben der NachfolgeChristi 1 ) genannt werden: sie ist eine der reichhaltigsten undwertvollsten, welche es giebt, und sicherlich in der Voraus-setzung überwiesen worden, dass die Stadt für ihre ErgänzungSorge tragen werde.
4.
Die öffentlichen Bibliotheken erfüllen, wenn sie die Dar-reichung des für die Bedürfnisse der Gegenwart erforderlichenlitterarischen Stoffes vermitteln, nur einen Teil ihrer Aufgabe:die Rücksicht auf die späteren Generationen ist zum mindestenebenso wichtig. Die gleichzeitige Litteratur soll also nicht blossin denjenigen Werken beschafft werden, welche zu den gang-baren gehören, bequem im Wege des Buchhandels zu habenund vielfach durch ihren äusseren Umfang schon in der Handdes Privatmannes vor einer fahrlässigen Vernichtung geschütztsind; diese werden selbstredend aufbewahrt, auch wenn sieveraltet und überholt sind, da sie in ihrer Gesamtheit wenigstensein Bild von der Entwickelung der einzelnen Wissenschaften
') Ein bibliographisches Verzeichnis dieser Sammlung, bearbeitet vonDr. E. Fromm, ist als 2. Heft dieser Veröffentlichungen erschienen.