208vnd gedruckte Edicta bey gleichmessiger straff der Acht vnd aber Acht / darstverlust aller vnd jeder jhrer Haab vnd Güter/ welcher end vnd ort die im Reichgelegen / Auch aller Lehen / Gnaden / Privilegien vnd Freyheiten / so dannspective Leibs straff / ebenfals ipso facto ohne weitere erklärung / durch die Vbertretter zuverwircken / ernstlich gebieten lassen / das in angeregten Fürstenthumvnd Lande / darzu gehörige Graffschafften / Empter / Stätt / Schlösser / GerichtPflegern / Dorffschafften / Gebieten / Land schafften / nicht allein als gleich vnso bald demselben sampt vnd sonderlich solche vnsere Brieff oder glaubwürdigvon vnsern Commissarien vidimirte abschrifften verkündet vnd wissend gemacht werden / ohne allen auffhalt vnd verzug widerumb raumen vnd gentzlichverlassen / mit aller gewaldthaten verschonen / vnd in keine weiß feindlich an-greiffen / beleidigen oder beschweren / Auch sich vorthin / wie vnd mit was scheines von den Kriegsherrn vnd Obersten / mehr begert oder vorgenommen würdeim wenigsten nicht darwider bestellen noch gebrauchen lassen / sondern wo sichvielleicht einer oder mehr derselben ohrten ichtes vnderstanden / dasselbige wi-derumb abstellen / vnd ohne jemands beleidigung / neben gebürlicher bezahlungaller zehrung / zertrennen vnd vnsaumig abziehen / vnd dem nichts anders thun /noch vngehorsam sein solle / Als lieb jhnen vnd einem jeden insonderheit wertvorgedachte peen vnd straff zuvermeiden / wie dann solche Mandata zu Düsseldorff / eins auff die Fürstliche Cantzley / das ander auff das Rahthauß / durchNotarium vnd gezeugen / weil man für vnsern derwegen dahin abgefertigtenKayserlichen Herold / zu höchst vnserm veracht vnd despect (dadurch die jenigso daran schuldig / ipso facto crimen læsæ Maiestatis incurrirt) die Thor vndPforten der Statt versperret / vnd den einzug zu seines Ampts verrichtungdurch Soldaten mit gewält verwehret / Jn gleichem dann folgends dervier vnnd zwangzigsten zu Cleve vor dem Schloß eins / das ander auffCantzley daselbsten den fünff vnnd zwantzigsten alles selbigen Monats / zuLunen in einer der Haubtskatt der Graffschafft Marck auff die Kirch vnndRahthauß / dann im Fürstenthumb Gülich / an vnderschiedlichen ohrtenals den sechs vnd zwantz gsten zu Deuren vnd Gülich / den acht vnd zwantzigsten zu Linnich vnd Randerat / den neun vnd zwantzigsten zu Wurmb Geilen-kirchen / Gangelt / Sittart vnd Borne / den dreissigsten zu Susteren / Heinsi-berg vnd sonsten anders wo wie gleichfals in beyden nechst angelegenen Freyenvnd Reichs Stätten / Cöllen vnd Aach mit gewohllichen Ceremonien ver-künd / vor zelesen / vnd der gebür offentlich affigirt / laut der deßwegen von demKayserlichen Herolden vnd der Notarien relationen / folgends / vnd wiewe
Druckschrift
Appellatio Prima. Appellation vnd Provocation beyder Vnierten gewaldtmächtigten Fürsten in den Gülichschen/ Clevischen/ vnd zugehörigen Landen : Wie dieselb von Ihren FF.GG. dem Herren Churfürsten von Meyntz vnd anderen zugeschickt worden ; Mit ihren Beylagen
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108
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