Druckschrift 
Appellatio Prima. Appellation vnd Provocation beyder Vnierten gewaldtmächtigten Fürsten in den Gülichschen/ Clevischen/ vnd zugehörigen Landen : Wie dieselb von Ihren FF.GG. dem Herren Churfürsten von Meyntz vnd anderen zugeschickt worden ; Mit ihren Beylagen
Entstehung
Seite
71
Einzelbild herunterladen
 

gen / wollen Ihre F. F. GG. vor Gott vnd aller Welt entschuldiget seyn / wel-ches also bey Jhrer Fürstl. Durchl. anzubringen / Jhre F. GG. gnediglichbefohlen / vnd thun sich die Gesandten für ihre Personen der ertheilten gnedigstaudiens vnderthenigst bedancken / vnd Jhrer Fürstl. Durchl. zu Fürstlichenmilten Gnaden sich vnderthenig recommendirn, Signatum Gülich denAugusti Anno 1609.Philippus Graff vonFriderich Graff vonSolms / rcSolms / rc.Johan Friderich vonJohan Zeschlin D.Räden / rcVice Cantzler / rcCOPIAMarggraff Ernsts zu Brandenburg / vnndPfaltzgraff Wolffgang Wilhelms / rc. Replic Schrei-ben an Ertz-Hertzog Leopoldum zu Osterreich / Bischoffen zuStraßburg vnd Passaw / vnder dato 1/1 Sep-tembris / Anno 1609.Ochwürdiger / Durchleuchtiger vnnd Hochgeborner Fürst,freundlicher Lieber Herr Oheim vnd Vetter / E. L. Schrifftliche erklä-rung / vber das jenige / so wir vor diesem durch vnsere zu E. L. Abgesand-ten wolmeinend erinneren / berichten vnd werben lassen / haben wir dieser tagenempfangen / aber des inhalts nicht befunden / wie wir vns nach gelegenheit desjetzigen dieser Landen zustands zu E. L. billich versehen sollen / Sintemahl derconcipist sich in viel weg verstossen / vnd hin vnd wider dermassen harte vnd an-zügige wort eingemenget / damit vnserer billich / der verwantnuß vnd Fürstli-chen slands / auch Chur vnd Fürstlicher Heuser halben verschonet werden sol-ten. Vnd ob wir wol nicht gemeint seyen auch nicht vrsach haben / E. L. vndvns selbsten mit weiterer verdrießlicher schrifftwechßlung zubemühen / Sinte-mahl wir E. L. für vnsern Richter nicht erkennen / vnd ist derselben wol bewust /was es mit den Chur vnd Fürsten deß Heyligen Reichs / vnd also auch vnsernChur vnd Fürstlichen Principaln für eine beschaffenheit habe / vnd welchergestalt gegen denselben zu recht procedirt vnd verfahren werden solle / damitaber E. L. der sachen gründlichen bericht / vnd dahero desto mehr vrsach haben /von der angefangenen vnd in viel weg de facto vnd sonsten durch gebott vndG 2verbott.