COPIAWas die Chur: vnd Fürstliche Marggräffi-sche Brandenburgische vnd Pfaltzgraͤffische Newburgi-sche Gesandten bey F. Durchl. Ertzhertzog Leopoldo zu Osterreich /Bischoffen zu Straßburg vnd Passaw zu Gülich den 5/16 Au-gusti / Anno 1609. Mündlich angebracht vnd inSchrifften vbergeben.Em Hochwürdigsten, Durchleuchtigsten vnd Hochgebor-nen Fürsten vnd Herrn / Herrn Leopoldo Ertzhertzogen zu OsterreichI Bischoffen zu Straßburg vnd Passaw / als der Röm. Kays. Mayt.vnsers Allergnedigsten Herrn Hochansehnlichem Abgesandten vnd Commis-sario vnserm gnedigsten Herrn / Lassen die Durchleuchtige Hochgeborne Für-sten vnd Herrn / Herr Ernst Marggraff zu Brandenburg / in Preussen / rc. VndHerr wolffgang Wilhelm Pfaltzgraff bey Rhein / in Beyern / rc. Hertzogen / zu-vorderst Ihrer F. GG. freundliche dienst / vnd dann Hauptsächlich vermel-den / Jhre FF. GG. setzen in keinen zweiffel / Jhre Fürst. Durchl. werden nochin frischer gedechtnuß haben / was sie vor etlich verflossenen tagen an Ihre FF.GG. gleichwol absonderlich jedoch eines gleichformigen inhalts in Schrifftengelangen lassen / vnd sie hinwider vnder dato 26. Julij stilo vet. darauff geant-wortet / wiewol nun Jhre FF. GG. gentzlich verhofft / weil Jhre F. Durchleuchtigkeit sich mehrmahlen dahin lauter erkläret / das sie von der RömischenKayserlichen Mayestät vnserm Allergnedigsten Herrn dahin instruirt vnndgevolmächtiget sein / in diesen Landen Fried / Ruhe vnd Einigkeit ohne schme-lerung eines jeden befügnuß vnd Rechtes zustifften vnd zuerhalten / wie dannIhre FF. GG. jhres theils zu einiger widerwertiger oder feindlicher erzei-gung die geringste vrsach nicht gegeben / Jhre Fürstliche Durchleuchtigkeitwerden den würcklichen effect, solches ihres freundlichen vnd friedfertigen er-bietens zu erkennen geben / So werden doch Jhre FF. GG. von vnterschied.lichen orthen glaubwürdig berichtet / welcher gestalt Jhre F. D. nicht allein diseVestung Gülich / mit etwas vngewohnlicher vn stercker Garnison zu Roß vnd
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Appellatio Prima. Appellation vnd Provocation beyder Vnierten gewaldtmächtigten Fürsten in den Gülichschen/ Clevischen/ vnd zugehörigen Landen : Wie dieselb von Ihren FF.GG. dem Herren Churfürsten von Meyntz vnd anderen zugeschickt worden ; Mit ihren Beylagen
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