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Appellatio Prima. Appellation vnd Provocation beyder Vnierten gewaldtmächtigten Fürsten in den Gülichschen/ Clevischen/ vnd zugehörigen Landen : Wie dieselb von Ihren FF.GG. dem Herren Churfürsten von Meyntz vnd anderen zugeschickt worden ; Mit ihren Beylagen
Entstehung
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APPELLATIO TERTIA.Der Durchleuchtigen,Hochgebornen Fürsten vnd Herrn/ HerrnErnsten Marggraffen zu Brandenburg/ in Preussen/zu Stettin, in Pommern, der Cassuben vnnd Wenden, Auch inSchlesien / zu Crossen vnd Jägerndorff / Hertzogen / Burggraffenzu Nürenberg / vnd Fürsten zu Rügen / etc. Vnd Herrn Wolffgang Wilhelmen Pfaltzgraffen bey Rhein / Hertzogenin Bayern / Graffen zu Veldentz vndSpanheim /ꝛc. Als dritter.Von dero, vnderm Namen der Röm. Kays. Mayestät,wider etliche in den Gülichschen Fürstenthumben vnd LandenParticular Personen / außgangenen Peremptori-alischen Citation ad videndum sedeclarari, &c.In puncto retinendae Posseßionis.