Responsion Ertzhertzogen Leopoldi auff die CopiamInstrumenti provocationis & oblationis, vnd anderer darinnen vonHerrn Ernsten Marggraffen zu Brandenburg / rc. vnd Herrn Wolffgang Wil-helm Pfaltzgraffen bey Rhein / rc. angezogenen Beylagen / In puncto prae-tensæ possessionis, der Fürstenthumb Gülich / Cleve / Berg / vndanderer darzu gehörigen Graff: vnd Herrschafften.Ach dem vnterm Namen der Hochgebornen beyden jetzo zu8Düsseldorff anwesenden Fürsten / Marggraffen Ernsten zu Branden-burg / vnd Pfaltzgraffen Wolffgang Wilhelm zu Neuburg ein offengetrucktes Schreiben an vnterschiedliche Potentaten / Chur Fürsten / vndStändt des Reichs spargirt vnd außgebreitet worden / darinn dieselbe jhre biß-hero der Röm. Kays. Mayt. vnterschiedlich in Gülichschen sachen erkanten/verkündten / vnd angeschlagenen mandatis inhibitorijs, vnd anderen Verord-nungen è diametro zuwider / bey eygenthätlicher gewalsamer Einnahm vnd in-vasion obberürter Landen / vnd darinn gelegner Schlösser vnd Stätte / zu nichtgeringem despect vnd veracht Jhrer Mayt. Auch hochschädlichem Verfanganderer Jnteressenten / mit vnverantwortlichem vngehorsam vorgenommen /hochbeschwerliche vnd zumahl verbotten Newerung / attentata, vnd ärgerlichebetrangnussen der Rähte / Ritter / vnd Stände vnterm schein / eines zwischenihnen beyden absonderlich zu Dortmundt aufgerichter / den Anderen nachthei-liger / aber in sich selbs nichtiger Vergleichnuß / vnd darauff de facto angema-sten besitz / vermeintlich zu defendirn vnd zu iustificirn, Auch ihrer PrincipalenRecht vnd gerechtsam in Petitorio zubehaupten: Hingegen aber angeregteKay. Mandata / vnd heilsamer verordnungen / auch Commissiones, vnange-sehen dieselbe in gemeinen Rechten / vnd Reichs Constitutionen wolgegründet.vnd eintzig vnd allein zu conservation, Ruhe / vnd gemeinen Fridens / so wolauch jedwederen / Jnteressenten Befügnuß / vnd Abwendung vor Augen ste-hender gefährlicher Zerrüttung / vnd Verderben der Landen gemeint worden /vnd was zu derselben execution durch Ihre Kay. May. vnd derselbe verord-nete Commissarien vnvmbgänglich auß befelch verrichtet werden sollen / vndverrichtet worden / zu impugnirn, vor eine vnverdiente Zunötigung / Verklei-nerung ihrer Principalen außzudeuten / vnd als vngewonlich / sonderlich aberim Reich Teutscher Nation / bey Chur vnd Fürstlichen Häusern vngebräuch-lich / denselben vnd ihrer Posteritet in vielweg sehr beschwerlich / vnd præiudi-cirlich / ja den gemeinen Rechten vnd Reichs Constitutionen zu wider lauffent /vnd
Druckschrift
Appellatio Prima. Appellation vnd Provocation beyder Vnierten gewaldtmächtigten Fürsten in den Gülichschen/ Clevischen/ vnd zugehörigen Landen : Wie dieselb von Ihren FF.GG. dem Herren Churfürsten von Meyntz vnd anderen zugeschickt worden ; Mit ihren Beylagen
Entstehung
Seite
53
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten