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Appellatio Prima. Appellation vnd Provocation beyder Vnierten gewaldtmächtigten Fürsten in den Gülichschen/ Clevischen/ vnd zugehörigen Landen : Wie dieselb von Ihren FF.GG. dem Herren Churfürsten von Meyntz vnd anderen zugeschickt worden ; Mit ihren Beylagen
Entstehung
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als wir dieser angemaſten vergleichung / vnd der darauff vorbeſagten vnſernKayserlichen Mandatis vnd verbotten zuwider / vns zum despect vnd verachtung vorgenommener attentaten, von vnsern abgeordneten Commissarien vndanderen des Heyligen Reichs ansehenlichen Ständen berichtet / insonderhei-aber / das beyde vorgemelte Fürsten angeregte Mandata zu eludiren, sub & obreptionis zubeschuldigen / jhres gefallens außzudeuten / zu restringirn vnd cavillirn / dadurch die Vnderthanen irrig zumachen / vnd jhnen beyzufallen vndanzuhangen / zuverleiten gelüsteten / vnd dergestalt das commodum possessio-nis zu ihrem vortheil an sich zubringen / sich anmasten / vngeacht wir allberei-einem jeden so zu diesen Fürstenthumb vnd Landen zu: oder anspruch zuhabenvermeynt / den weg Rechtens gnugsam geöffnet / vnd dieselb zu außführungihrer praetension vor vns / als dieser sachen vnmittelbarn eintzigen Richter Ci-tire vnd geladen / vnd wie wir erwogen / das dadurch vns vnd dem HeyligenReich / auch andern Interessenten so sich bey vns allbereit angegeben / vnd dieSachen mit Recht verfangen / nicht allein ein grosses vnwiderbringliches proiudicium, sondern auch da demselben nicht vorkommen werden solte / nichts ge-wissers/ dann das darauß den Gülichschen Fürstenthumb vnd Landen eusserste gefahr vnd schaden / wie auch den Benachbarten grosse weitleuffigkeit vndvnruhe zugewarten / Derowegen solches zuverhüten / auß Kayserlicher machtvnd vollkommenheit obangeregte / an sich selbst null vnd krafftlose vergleichung /Cassirt vnd auffgehaben / vnd euch vielfaltig durch vorangedeute vnd newevnsere Commissarien / wie auch hernacher den siebenden Julij jüngst selbstschrifftlich ermahnen / vnd Allergnedigst auch ernstlich befohlen / das ihr euchan diese handlung / noch was in andere weg tentirt / oder fürgenommen werdenmöchte / im geringsten nicht kehren / noch vnsern Kayserlichen befelchen ichteszuwider euch einlassen sollet. Hierüber damit obgedachten beyden anwesenden Fürsten / vorbesagtes wider Rechtlich vnverantwortliches beginnen / dergebuͤr nach gestewrt vnd abgewehrt werde / euch samptlichen vnd einem jedeninsonderheit vnder dato den eilften Julij durch offentliche Patenten vnndMandata abermahlen auß Kayserlicher macht vnd vollkommenheit bey peenvnser vnd deß Heyligen Reichs Acht vnd aber Acht / auch verlierung aller Le-hen / Gnad / Privilegien vnd Freyheiten / darin die Übertretter ipso facto ohneeinige fernere erklärung gefallen sein sollen / Ernstlich vnd vestiglich befohlenvnd gebotten haben / das ihr ohn vnser erlaubnuß vnd bewilligung keinemteressenten / wer der auch seye / für ewern Herm vnd Obrigkeit erkennen vnd allnehmen / noch demselben einigen beyfall thun / huldigen/ oder in andere wesbeypflichtig