Fuß belegen / sondern auch fast täglich vnd vnauffhörlich allerhand Kriegs-rüstungen / Munition vn Waffen hineinbringen lassen / darzu viel vnderschied-liche Kriegs Obersten Ingegnieri vnnd Befelchshabere des BenachbartenKriegsvolcks / zu sich erfordern / vnd mit derselben raht vnd zuthun / mit forti-ficiren, retrinchiren, vnd erforderung Jhrer FF. GG. verpflichten armen Vn-derehanen zu Frondiensten / auch sonsten bey etlichen Benachbarten Stättensolche anstellungen vnd praeparationes machen lassen sollen / die fast mehr zu ei-ner vnverdienten offentlichen zunöttigung / dann zum frieden sich ansehen lasesen / wie dan̄ Jhren FF. GG. auch das scharpffe schreiben / so Jhre F. Durchl.verschiener tagen an Jhre FF GG. verpflichte Statt Deuren lassen abgehen /nicht vnbillich etwas nachdenckens verursacht / vn ist Jhren F.F. GG. zumah.hochbeschwerlich fürkommen / daß man Jhrer FF. GG. Principalen auch indem nicht verschonet / das derselben vor diesem alhie zu apprehendirung derpossession angeschlagene Patenten vnd Wapen refigirt, vnd andere an dersben stat angeschlagen wordenWeil dann diß alles solche sachen seyen / so nicht allein Ihren FF. GG.vnd ihren Chur= vnd FF. Principalen zu höchster verkleinerung / schaden vndnachtheil gereichen / sondern auch der consequentz vnd vieler andern respecthalben also beschaffen / daß sich in beharrung derselben leichtlich auch anderPotentaten mit einmengen / vnd dardurch diese vorhin durch die langwirigKrieg / erschöpffte Lande in eusserstes verderben gesetzt / von dem Heyl. Reichabgerissen / vnd zu gentzlicher zerrüttung des gemeinen friedlichen wesens vorsach gegeben werden köndte / So haben Jhre FF. GG. vmb des geliebten vndEdlen friedens willen / nicht können vnterlassen / Jhre F. Durchl. dessen hiemitdienst: vnd freundlicher wohlmeinung zu erinnern / mit ganz freundlicher bittJhre F. Durchl. wollen es von Jhren FF. GG. anders nicht dann für einetre whertzige auffrichtige vnd wolgemeinte intention vermercken / vnd ihr nichtentgegen sein lassen / die obangezogene beschwerden / do sichs anders damit alswie Jhre F. GG. berichtet worden / erfinden solte / abzustellen. Dann ob vielleicht Jhre F. Durchl. die gedancken beywohnen / als ob Jhre F. F. GG. mitoccupation vnd besetzung dieser Landen / der Röm. Kays. May. Vnsers allergnediasten Herrn authoritet vnd hochheit fürgegriffen / vnd derselben aufgangene Kays. Gebott vnd Citationes nicht in gebürende acht genommen / So bezeugen Jhre FF. GG. hiemit vor Gott vnd bey Jhren Fürstlichen Ehren / dasdieselbige hierunder zu vnschuld verdacht werden / Dann Jhren F. GG altChristlichen vnd gehorsamen Fürsten ja nichts höhers angelegen / dann.höchst
Druckschrift
Appellatio Prima. Appellation vnd Provocation beyder Vnierten gewaldtmächtigten Fürsten in den Gülichschen/ Clevischen/ vnd zugehörigen Landen : Wie dieselb von Ihren FF.GG. dem Herren Churfürsten von Meyntz vnd anderen zugeschickt worden ; Mit ihren Beylagen
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