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Appellatio Prima. Appellation vnd Provocation beyder Vnierten gewaldtmächtigten Fürsten in den Gülichschen/ Clevischen/ vnd zugehörigen Landen : Wie dieselb von Ihren FF.GG. dem Herren Churfürsten von Meyntz vnd anderen zugeschickt worden ; Mit ihren Beylagen
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bey Ihrer Mayt. alß den hinderlassenen Rähten vnd Ständen / viel Hohe-Stands Personen ihr Recht zu deduciren, ja auch possessionem vi armataapprehendiren vernehmen lassen / Theils auch mit der That vnderwunden.Man wölle geschweigen / was durch ein gemein geschrey vnd offentlichgesprech hin vnd wider von besorgter gewaltsamen Einnam vnd vberfall deLanden / Werbung vnd bestellungen Kriegsvolcks / vnd anderer Præparation /fast sicher vnd glaublich allenthalben verlautet: dergestalt auch / das den Stän-den vnd Vnderthanen ein solch schrecken eingetagt / das sie gestracks nach absterben jhres Herrn / sich im Land nicht vertrawen dürffen / sondern ins gemeindas jhrige an andere Ort in Verwahr gestelt / Theils auch ausser dem Land zuweichen / sich gerüstet haben.Derowegen zwar erfolgt / das Jhre May billich wegen des Hey. ReichsHohen Obrig: vnd Lehens Gerechtigkeit / auch vngezweiffelten höchsten Rich-ters Ampt / solchem anstehenden Vnheit vorbawen / vnd angeregte mandata la-hibitoria decerniren sollen / damit nicht außwendige Potentaten / deren Bestand beyde Fürsten / gleichwol vnderschiedlich bedräwet / zu nachtheil deßReichs die hand darin schlagen / oder sonsten einige arma movirt, vnd der krie-auß den Niderlanden auff deß Hey. Reichs Boden in diese Landen gezogen.vnd Jhrer May. vnd dem Hey. Reich / so wol auch dem Rechten Lehens Erbendas ſeine abgeſtrickt werde.Bevorab weil auch die Chur Sachsen wegen Ihr selbst vnd deß ganzenHauß Sachsen / darumb einstendig angehalten / vnd wo fern andern der Thät-liche Eingang zu der possession verstattet / dargegen auch dergleichen Thätligkeit fürzunemen sich verlauten lassen. Vmb desto mehr / das diß fahls gnugquod diversarum partium contendentium potentia & minae apparent, vel armorum fiat praeparatio, aut saltem arces & loca sunt munita, quarum difficilis est recuperatio, concurrente fama publicaWann nu auß dem allem offenbar / das solcher timor armorum & scandalnicht allein vor Augen gestanden / sondern auch wol ipsa arma vorhanden gewesen / dasselbe auch von gegentheilen gestanden: So wird jederman bekennenmüssen / das die Kay. May. Ampts vnd Obrigkeit wegen / angeregte Mandatarechtmässig erkandt habe / dieselbe auch im Hey. Reich / insonderheit zwischenChur: vnd Fürsten gewonlich / vnd den Reichs Satzungen gemeß / vnd darumb bestendig / vnd die zu deren execution vnd verfolg ertheilte Commissionezu manuteniren: Die beyde Fürsten auch denselben ihrer Eyd vnd Pflicht halben / damit sie Jhrer May. vnd dem Heyligen Reich zugethan / zu gehorsamenschuldig