außgesprengten Deductionen ihrer anmassung / so wol gleichfals dieser schrifft /vnd dabey ihrer selbs offentlichen bekantnuß genugsam berichtet seyn / das vielonderschiedliche mehr Chur vnd Fürsten / dann beyde anwesende Principa-len / auch andere Hohen stands Personen / in vnd ausserhalb dem Reich geses-sen / deren theils auch gleichen titulum universalem, theils auch parem gradum,andere aber praerogativam sexus masculini, vnd dergleichen vorwenden / zumehrberürtes letzt verstorbenen Hertzogen Johans Wilhelm / Christmilten an-gedenckens / hinderlassenen Fürstenthumben vnd Landen / allerhand An vndZuspruch der Succession / vnd anderer vrsachen halben zuhaben / so wol beyhochermeltes Hertzogen Lebzeiten / als nach dessen Todt sich angemasset / Ja wolmit bewehrter hand / wie der Hertzog von Nivers vnd andere / durch zudringennicht allein verlauten lassen / sondern gleich mit Heerskrafft in bereitschafft vndAnzug / vnd also præsens armorum & scandali periculum vorhanden gewesen /Inmassen gleichfals / so wol beyder Fürsten Principalen / alß deren Geschwi-strigen in gleichem gradu ihre prætensiones, in vngleichen Verstandt gezogen,vnd einer dem andern mit einem Vorlauff / vnd prævention dieser Landen poisession vorzukommen / vnd deren Commodum, dergestalt den andern zu hoch.schädlichem Verheng an sich zubringen vnderwunden / theils auch zu demenauff zutragenden Fall praeparatoria gemacht / confoederationes, vnd Bündnufgesucht / vnd auffgerichtet haben / daher diesen Landen anderst nichts / dannVnruhe / gefährliche weit aussehende zerrütlichkeit / eusserst verderben / vndendlicher vndergang der Vnterthanen zugewarten gewesen / Ja wol allen Be-nachtbarten vnd dem ganzen Reich / ein grosses Vnheil vber den halß gezogenwerden können. Derowegen beyde letzt verstorbene löbliche Fürsten / HertzogWilhelm vnd Johann Wilhelm / Vatter vnd Sohn solchem zeitlich vorzuba-wen / zu Wolfart der Landen / die Röm. Kay. May. als das vngezweiffelt höch-stes Oberhaupt vnd Lehenherrn / aller vnderthenigst ersucht vnd gebeten / dasdieselbe wegen sein Hertzogs Wilhelmen deß Vatters hohen Alters vnd Vn-vermüglichkeit/ vnd deß Sohns zugefallener Blödigkeit/ sich dessen Personvnd Landen allergnädigst annemmen / vnd dieselbe sampt darinn gesessenenVnderthanen in schutz vnd schirm anbefohlen seyn lassen / durch deren Regie-rung vnd administration anordnen vnd bestellen wollen.Darauff dan Allerhöchstgedachte Jhrer May. auß Vätterlicher Sorg-fältigkeit / vnd tragenden hohen Kay Ampts / auch auffligenden Pflicht / damitdieselbe dem Hey. Reich verwant / je vnd allweg / mit sonderbarer Sorgfältigkeit sich dieselbe angelegen seyn lassen / vnnd dahin getrachtet / wie diese desE 2Heyligen
Druckschrift
Appellatio Prima. Appellation vnd Provocation beyder Vnierten gewaldtmächtigten Fürsten in den Gülichschen/ Clevischen/ vnd zugehörigen Landen : Wie dieselb von Ihren FF.GG. dem Herren Churfürsten von Meyntz vnd anderen zugeschickt worden ; Mit ihren Beylagen
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