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Appellatio Prima. Appellation vnd Provocation beyder Vnierten gewaldtmächtigten Fürsten in den Gülichschen/ Clevischen/ vnd zugehörigen Landen : Wie dieselb von Ihren FF.GG. dem Herren Churfürsten von Meyntz vnd anderen zugeschickt worden ; Mit ihren Beylagen
Entstehung
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In simili mutatis mutandisAn Pfaltzgraffen Wolffgang Wilhelm bey Rhein / Hertzogen in Bayern / rc.Rudolff / etc.Ochgeborner lieber Oheim vnd Fürst / vns ist von vnderschied-lichen orthen / wie auch vnserm in die Gülichsche Landt verordnetenCommissarien (Titl.) Hans Reichardten von Schönberg / Berichteinkommen / was gestalt D. L. auff vnterhandlung (Titl.) Landgraff Moritzenzu Hessen / mit dem (Titl.) Ernst Marggraffen zu Brandenburg / der Gülich-schen Fürstenthumb vnd Land halben / auff gewisse maß vnd gestalt verglichen /Inhalt eins vnder dato Dortmund den letzten May / darüber auffgerichtenvnd von S. LL. allerseits mit dero Sigel vnd Handschrifft bekrefftigten In-struments. Wann aber solches nicht allein vnsern rechtmessigen verordnungenpublicirt: vnd D. L. gebürlich insinuirten mandatis & citat. stracks zuwider / son-dern auch den andern Jnteressirten zuvnwiderbringlichem nachtheil gereichetvnd hierauß nichts gewisser / dann der Gülichschen Land eusserste gefahr vndschaden / wie auch bey den Benachbarten allerley weitleuffigkeit / vnruhe vndzerrüttung gemeinen friedlichen wesens zugewarten/ Hierumb so gereicht vnssolches von D. L. nicht vnbillich zu sonderm mißfallen / seind auch alles das /was also wider Rechtlich zwischen E. LCC. tractirt vnd geschlossen / oder in an-der weg de facto fürgenomen / vnd vnverantwortlicher weise attentirt worden /zu cassiren / zu annulliren / vnd also ohne das an sich selbst nul vnd nichtig auff-zuheben verursacht / Inmassen wir dann von Röm. Kay. macht / alles dasselbehiemit cassiren / annulliren / nul, nichtig vnd krafftloß erklären. Vnd befehlenD. L. hierauff bey straff vnserer ihr albereit Jnsinuirten vnd sonst offentlichenEdicts weiß angeschlagenen Mandats einverleibten straff / hiemit ernstlichvnd wollen das Sie ihres theils von solcher vermeinten vergleichung als baldabsteht / alles in vorigen stand restituire / vnd setze / darinnen es / biß ein andersRechtlich wesens erkent vnd angeordnet werde / verbleiben lasse / vnd vns alsRegierenden Römischen Kayser / vnd ob dieser Land vnd Lehenherrn / an demevns dasselbig zustehenden Rechtliche erkantnuß nicht vorgreiffe / alles / als liebihr ist obbemelte straff zuvermeiden / Datum Prag den 7. Julij / Anno 1609.Copia Kays. Schreibens an die Gülichsche Räth vnd Land-ständt in causa derselben Landen.Rudolff. 2c.No hat vnser in die Gülichsche Landt / verordneter Commissa-rius (Titl.) Hans Reichardt von Schönberg zuerkennen geben /D2welcher