Druckschrift 
Appellatio Prima. Appellation vnd Provocation beyder Vnierten gewaldtmächtigten Fürsten in den Gülichschen/ Clevischen/ vnd zugehörigen Landen : Wie dieselb von Ihren FF.GG. dem Herren Churfürsten von Meyntz vnd anderen zugeschickt worden ; Mit ihren Beylagen
Entstehung
Seite
19
Einzelbild herunterladen
 

lichen / Prælaten / Graffen / Freyherrn / Rittern / Knechten / Hauptleuten /Landtvögten / Vitzdomben / Vögten / Pflegern / Verwesern / Amptleuten,Schultheissen / Burgermeistern / Richteren / Rähten / Burgeren / Gemeindenvnd sonsten all anderen vnseren vnd des Heyligen Reichs Vnderthanen vndgetrewen / in was Würden / Stands oder Wesens die sein / ernstlich vnd vestig-lich / von Römischer Kayserlicher macht / mit diesem Brieff / das sie obbemel-ten vnsern lieben Schwager Hertzog Wilhelm vnd seine Erben / bey solcherGnad vnd Freyheit gentzlich vnd gerühiglich bleiben / derselben gantz vnd gargebrauchen vnd geniessen lassen / Sie daran nicht verhinderen noch bekümmern /noch jemand andern zuthun gestatten / in kein weiß noch wege / als lieb einemjeden sey vnser vnd des Reichs schwere vngnad vnd straff zuvermeiden / Dannwo jemand / wer der were / wider diese obbeschriebene vnser Gnad vnd Freyheitfreventlich thete / oder zuthun vnderstünde / der vnd die sollen in vnser vnd desHeyligen Reichs schwere vngnad / vnd zu rechterpeen vnd straff hunder MarckLötigs Golds verfallen sein / halb in vnser vnd des Reichs Cammer / vnd denandern halbentheil obbemeltem Hertzog Wilhelm oder seinen Erben / so alsowider obbeschrieben vnser Gnad vnd Freyheit beschwerdt / verhindert oder be-kümmert sein / oder angefochten werden / gentzlich vnd vnnachlessig zubezahlen.Das meynen wir ernstlich / Mit vhrkund diß Brieffs / besigelt mit vnserm Kay-serlichen anhangenden Jnsigel / Geben in vnser vn des Reichs Statt Regenß.burg den 19. tag des Monats Julij / Nach Christi vnsers lieben Herren geburt /Tausent / Fünffhundert vnd im sechs vnd viertzigsten / vnsers Kayserthumbsim sechs vnd zwantzigsten / vnd vnserer Reiche im ein vnd dreissigsten JahrenCarolus. V. Naves. Ad mandatum Cæsareæ & Catholicæ Maiestatis propriumJohan Obernburger.Vnd vns darauf demütiglich angesucht vnd gebetten/ das wir/ als jetztRegierender Römischer Kayser/ seiner Lieb solch erlangt Kayserlich Privile-gium / Gnad vnd Freyheit zuvernewen / zu confirmiren / zubestettigen vnd zu-bekrefftigen gnediglich geruheten / Jnmassen seiner Lieb dasselb Privilegiumjüngst hiebevor von Weiland dem Allerdurchleuchtigsten Fürsten / Herrn Fer-dinand / Römischen Kayser / vnserm geliebten Herrn vnd Vattern / Hochmil-der seliger gedechtnuß / auch confirmirt vn bestettet worden / Des haben wir an-gesehen / des bemelten vnsers lieben Oheim / Schwager vnd Fürsten / HertzogWilhelms zu Gülich fleissig vnd zimliche bitte / auch die mannigfältige / getre-we / angenehme / nutzliche vn wol ersprießliche diensten / so seiner Lieb Voreltern /vnd sein Lieb selbst / vnsern löblichen Vorfaren / Röm. Kays. vn Königen / auchC 2vns