Mayestat oder ihren Nachkommen am Reich / zu Lehen gnediglich verliehenwerden sollen / alles fernern inhalts / angeregtes Kayserlichen Privilegij sovon wort zu wort hernach geschriben stehet / vnd also lautet:Jr Carl der Fünfft / von Gottes gnaden Römischer Kayser /zu allen zeiten mehrer des Reichs / in Germanien / zu Castilien / zu Ar-ragon / zu Leon / beyder Cicilien / Hierusalem / Hungarn / Dalmatien /Croatien / Navarra / Granaten / Toleten / Valenz / Gallicien / Maiorica / Hi-spalis / Sardinien / Corduba / Corsica / Murcien / Giennis / Algarbien / Alge-ziern / Gibraltar / der Canarischen vnd Indianischen Jnsulen / vnd der TerræFirmæ des Oceanischen Meers / rc. König / Ertzhertzog zu Osterreich / Hertzogzu Burgundt / zu Lotrick / zu Brabandt / zu Steyr / zu Kernten / zu Krain / zuLimpurg / zu Lützenburg / zu Geldern / zu Calabrien / zu Athen / zu Neopatrienvnd Wirtemberg / rc. Graffe zu Habßburg / zu Flanderen / zu Tyroll / zu Görtz /zu Barcinon / zu Arthois / zu Burgundt / Pfaltzgraffe zu Hennegaw / zu Hol-landt / zu Seelandt / zu Pfirdt / zu Kiburg / zu Namur / zu Rossilion / zu Ceri-tania vnd zu Zutphen / Landgraffe in Elsaß / Marggraffe zu Burgaw / zu Ori-stani / zu Gociani / vnd des Heyl. Röm. Reichs Fürst zu Schwaben / Catha-lonia / Austuria / rc. Herr in Frießlandt / auff der Windischen Marck / zu Por-tenaw / zu Biscaia / zu Salins / zu Molin / zu Tripoli / vnd zu Mechelen / etc.Bekennen öffentlich / vnd thun kandt allermänniglich mit diesem Brieff / alsjetzo der Hochgeborn Wilhelm Hertzog zu Gülich / Cleve vnd Berg / Graffe zuder Marck vnd Ravenßberg / Herr zu Ravenstein / vnser Lieber Schwager vndFürst / des Durchleuchtigsten / Großmächtigsten Fürsten / Herrn Ferdinan-den / Römischen / zu Hungeren vnd Böheim / rc. König / Ertzhertzog zu Oster-reich/ Hertzogen zu Burgundt/ꝛc. vnd Graffen zu Tyroll/ꝛc. vnſers freundli-chen lieben Bruders Tochter / die Durchleuchtig / Hochgeborne Fürstin / FrawMaria / geborne Königin in Hungaren vnnd Böheim / rc. Ertzhertzogin zuOsterreich / Hertzogin zu Burgundt / zu Steyr / zu Kernten / zu Crain vndWirtemberg / rc. Gräffin zu Habßburg vnd Tyroll/etc. vnser freundliche liebeMuemen / nach Göttlicher vnd der Heyligen Christlichen Kirchen Ordnungzu dem Sacrament der heiligen Ehe genommen / vnd vns demnach demütig.lich angeruffen vnd gebetten hat / das wir seiner Lieb / vnd derselben Gemahel-von Röm. Kays. Mayt. macht vnd gewalt / diese besonder Gnad vnd Freyheitzugeben / gnediglich geruheten / Wo es sich fügte / das er bey vnd mit gemeltenseiner Gemahel / vnser Muemen / in wehrender Ehe nicht Söhne / sonder alleinTöchter vberkeme / oder gleichwol Söhn vberkeme / die aber vor den Töchternoder
Druckschrift
Appellatio Prima. Appellation vnd Provocation beyder Vnierten gewaldtmächtigten Fürsten in den Gülichschen/ Clevischen/ vnd zugehörigen Landen : Wie dieselb von Ihren FF.GG. dem Herren Churfürsten von Meyntz vnd anderen zugeschickt worden ; Mit ihren Beylagen
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