Stands Personen so zu Ihren FF. GG. dero Principalen / oder diesen Lan-den anspruch vndforderung zu haben vermeinen / vnd dieselbige dessen in dergüte nicht erlassen wollen / vor Allerhöchstgedachte Kays. Mayt. oder auch vn-partheyschen Chur: Fürsten vnd Ständen des ordentlichen Rechtens zu sein /vnd allem dem jenigen zugeleben / was die Rechtliche ordentliche erkandtnußmit sich bringen wurdet / Euch Notarium vnd die insonderheit hierzu erbettenegezeugen fleissig / vnd auffs aller fleissigs requirirendt / ersuchend vnd bittend /jhr wollet dieser Jhrer FF. GG. interponirter Appellation eingedenck sein /darüber ein oder mehr Jnstrumenta auff begeren vnd gegen die gebür auff Per-gament in autentica forma auffrichten / dieselbige an gehörenden örteren insi-nuiren, vnd alles das jenige laisten / was sich in solchen fellen gebürt / herkom-men vnd gebreuchlich ist / wie dann gegenwertige Fürstliche Person vnd zuge-ordnete Rähte / solches alles wie obstehet / hiemit in der aller besten form wollenverrichtet haben / wie solches von Rechts wegen geschehen solte / köndte odermöchte. Dessen zu vrkundt seind beyder Ihrer FF. GG. Secret hiefür ge-truckt / Geschehen vnd geben zu Düsseldorff den 1/2 Julij / Anno Sechszehen-hundert vnd NeunVnd dieweil ich Peter Ganß Ratingensis, durch Röm. Kay. Mayt. gewalt vnd macht ein frey offner Creirter vnd an deroselben Hochlöblichen Kay.Cammergericht zu Speyr immatriculirter Notarius, bey vorgemelter narrationvnd anzeig / gethaner Appellation / ablesung vnd vberliefferung des Appellationzettuls / vnd darauff beschehener requisition, subarration, suchen vnd begeren /vnd sonst allen andern obgeschriebenen sachen / sambt den ernenten gezeugen /selbst Persönlich zugegen gewesen bin / Solches alles vnd jedes erzelter massengeschehen / gesehen vnd gehört. So hab ich dasselb fleissig in notam genommenProthocollirt / vnd darüber diß offen Instrumentum begriffen / dasselb auff diesezwölff Pergament bletter libelsweiß durch einen andern / meiner geschefft hal-ben / ingrossiren lassen / selbst aber nach beschehener fleissiger collation / mit ei-gener hand / Christlichem Tauff-pn Beynamen / wie in gleichem gewohnlichenNotariat zeichen respective vnderschrieben vnd verzeichnet / auch mit einerschnur zusammen verfasset / vnd mit meinem gewohnlichen Pitschafft versi-gelt / Alles zu vhrkundt vnd mehrerm glauben aller vnd jeder verschrieben ding.darzu insonderheit vnd wie sich gebürt / requirirt vnd erfordert.Petrus Ganß Notarius.
Druckschrift
Appellatio Prima. Appellation vnd Provocation beyder Vnierten gewaldtmächtigten Fürsten in den Gülichschen/ Clevischen/ vnd zugehörigen Landen : Wie dieselb von Ihren FF.GG. dem Herren Churfürsten von Meyntz vnd anderen zugeschickt worden ; Mit ihren Beylagen
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