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Appellatio Prima. Appellation vnd Provocation beyder Vnierten gewaldtmächtigten Fürsten in den Gülichschen/ Clevischen/ vnd zugehörigen Landen : Wie dieselb von Ihren FF.GG. dem Herren Churfürsten von Meyntz vnd anderen zugeschickt worden ; Mit ihren Beylagen
Entstehung
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des Dortmundischen vertrags / vnd was demselben anhengig / nicht beharren.sondern vielmehr Ihr F F. GG. als gehorsame fried vnd recheliebende Fürstendarbey allergnedigst schützen / Hierumb vnd damit auff den widrigen vnd vn-verhofften fall/ Jhre F. GG. vnd deroselben Principalu / auch allerseits jhErben vnd nachkommen / nicht noch weiter in vnwiderbrenglichen beschwildenvnd schaden eingeführt / sondern bey den gemeinen Kays. vnd des Her-Reichs Rechten / auch der Teutschen Chur= vnd Fürsten Freyheit erhaltenwerden / So haben sich Ihre FF. GG. so wol zu entschüttung der vnschuldtgen aufflagen / damit Jhre FF. GG. an den mehrbemelten Kayserlichenbotsbrieffen gravirt werden wollen / als wan ste sich mit den Dortmundischenvergleich: vnd einnehmung / dieser Landt Posseßion Regiert vnd Huldigungwider der Kay. Mayt. Hochheit / vnd des Hey. Reichs Satzungen vergriffenAls auch zu stewr der warheit vnd rettung Ihrer FF. GG. wolherbrachtenFürstlichen nahmens / inhabender Possession vnd Rechtens / sonderlich abeauch zu schutz vnd schirm der gehorsamen / aller dieser Landen Vnderthanetnicht vmbgehen köndten / das heilsame beneficium provocationis an die handzunehmen / Sagen demnach vnd bezeugen hiemit vor euch Kays. Notario vndenen darzu sonderlich erbettenen gezeugen / das sich Jhre FF. GG. für sichvnd in nahmen hochgedachter Ihrer Chur: vnd Fürstlichen Principalendurch die zu Prag den 11. Julij batierten vnd den 1/2 eiusdem alhie zu Di-dorff angeschlagene / vnd fürter durch offenen truck hin vnd wider spargirteitnahmen der Kay. May. auff vngleichen bericht außgangene vnd daher vnbündige gebotsbrieff zum allerhöchsten beschwert befinden / vnd durch beharrungderselben noch mehr beschwerdt zu werden befürchten.Bedingen vnd beruffen sich demnach also Ihre FF. GG. von solchenazuschwer vnd vnleidenlichen extraiudicial gravamine, auch von desselbentzen inhales / vnd von allen den jenigen so sich vnder dem schein einer auffstragener Kay. Commission / oder befelchs einer vermeinten Execution anmafen / oder zu erlangung solcher Proces durch vngleichen bericht / Relation odeansuchen vrsach gegeben / wer die auch immer sein / oder wie sie nahmen habenmögen / an vnd vor die Röm. Kay. May. vnsern Allergnedigsten Herrn / auchfür alle friedliche rechtliebende vnd vnpartheyische Chur-Fürsten vnd Staͤndtdes Hey. Römischen Reichs Teutscher nation / oder wo sonsten diese sacheihrer art vnd eigenschafft nach hingehörig / In meinung solche Appellation / wisichs von Rechts vnd der Teutschen Chur: vnd Fürsten libertet vnd herkostmen wegen gebürt / zu Prosequiren / vnd allen den jenigen hohen vnd nidrigenStande