Druckschrift 
Provisional Vergleichung Zwischen den Hochwuerdigsten, Durchleuchtigsten Chur-Fuersten und Herrn, Herrn Ferdinanden Ertzbischoffen zu Cölln, und Churfürsten ... Und Herrn Wolffgang Wilhelmen, Pfaltzgraven bey Rhein ... Wie es mit der Geistlichen Jurisdiction in den Gülischen Fürstenthumben und Landen, biß zur Hauptsächlichen und endlichen Abhandlung zu halten
Entstehung
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Sendt.XXDaß der Sendt durch die Pastorn / Landt vnd Sendt-Dechen / wie van alters gewöhnlich vnd herpracht / beses-sen / vnd gehalten / auch vff den Oertern da der vnderlassen /widerumb angestalt werde.XXI.Daß auch die Amptluyde / oder zum wenigsten Schul-tissen / oder andere Beuelhaber mit darbey kommen / vffsicht zuhalten / vnd das Volck in gehorsamb zuhabenXXII.Item / daß kein lichtfertige oder berichtigte Personen /sonder Erbare / fromme Luyte zu Sendt Scheffen / wie vanalders gewöhnlich / durch die Kirspeln verordent werden /welche der schuldigen brüchten nit verschönen noch unge-wedet lassen / auch niemandt etwas zur vnscholt / oder dasnit offentlich vnd ergerlich zu messen.XXIII.Wa auch gleich die Amptluyde oder Beuelhaber fürdem Sendt die Vbelthat gestrafft hetten / daß dardurchdie gebürliche Straff / Buß vnnd Penitentz dem Sendtnit verhindert / auch hinwiderumb vmb der fürgandetSendtstraffen will=gegen die Vberfarer mit WeltlicherStraff / nach gelegenheit der Vbertredung / fürzufaren / mitbenomen werde / also daß beyderseits zwanck dahin gerichtwerde / damit die Vndügendt gestrafft / daß ergerlich /Sündt