11.Verhinderung der Ehe.111.Scheidung der Ehe.IIIILegitimation/oder ob die Kinder Ehelich sein.Aber vber Ehestifftungen oder Hyllchs FürwardenVerzich / vnd dergleichen nitTestamenten.VITestamenten der Priesterschafft zu bestedigen / auch zu-erkennen ob die bestendig / vnd wie sich gebürt vffgericht /vad daß die exequirt vnd volnzogen werden.VII.Doch nit wyders dan die gereide güeder betreffendt /aber vber Erffgueder int.VIII.Daß auch der Geistlichen Beuelhaber van der Be-stedigung van obgemelten der Priester schafft Testamentennit vber den XX. Penninck vanden vbrigen gereiden gne-dern fordern oder nehmen.VIIII.Wa aber einliche der Priesterschafft sonder Testamenten oder vermechniß abgain/ daß in dem fall gleichwol derzweinzigste Prüning van dem gereiden wie obgemelt / denGeistAu
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Provisional Vergleichung Zwischen den Hochwuerdigsten, Durchleuchtigsten Chur-Fuersten und Herrn, Herrn Ferdinanden Ertzbischoffen zu Cölln, und Churfürsten ... Und Herrn Wolffgang Wilhelmen, Pfaltzgraven bey Rhein ... Wie es mit der Geistlichen Jurisdiction in den Gülischen Fürstenthumben und Landen, biß zur Hauptsächlichen und endlichen Abhandlung zu halten
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