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Provisional Vergleichung Zwischen den Hochwuerdigsten, Durchleuchtigsten Chur-Fuersten und Herrn, Herrn Ferdinanden Ertzbischoffen zu Cölln, und Churfürsten ... Und Herrn Wolffgang Wilhelmen, Pfaltzgraven bey Rhein ... Wie es mit der Geistlichen Jurisdiction in den Gülischen Fürstenthumben und Landen, biß zur Hauptsächlichen und endlichen Abhandlung zu halten
Entstehung
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Persönliche Forderungen.XVI.Item da ein Geistlicher gegen den andern in Persön-licher Ansprachen zu fordern / daß der Geistlicher Richterdarinnen zuerkennenXVII.Dergleichen wa ein Weltlicher einen Geistlichen wollPersönlich Gerichtlich ansprechen / daß solchs van Ihmefür dem Geistlichen Richter / wie dan alders gewöhnlich /beschehen. Aber da Geistliche gegen Weltliche PersonenForderungen fürwenden wolten / daß sie für dem Welt-lichen gebärlichem Richter fürgenomen werden.XVIII,Daß auch den Geistlichen wider die Weltlichen inPersönlichen Gerichtlichen Ansprachen vnuerzöglichRecht / gleich den Außlendigen / wie van alters widerfare /vnd durch die Ampluyde vnnd Beuelhaber umb bekanteoder bewyste Schult vnd binnen Jarigen hinderstendigenPacht / zu beiden deylen vnuerzoglich Pende gegebenwerdenXVIIII.Doch daß die Geistliche Personen meines gnedigenHerrn vnd der Lande Ordnungen Freyheit / Priuilegien.und Altherkommen nit zuwider handeln/ vnd daß sie auchderhalben nit fürgenomen / noch beschwert werden.Send-