23.bester gestalt ratificirt vnd vor genehm gehalten / Thun auch solcheshiemit / vnd geloben allen vnd jenigen waß obengemelt / so viel einenjeden von vnß betrifft / nachzukommen / solches fäst vnnd steih zuhal-ten / vnnd dargegen nichts zuthun / noch die Vnserige zu thun zuge-statten / Alles bey Vnserigen Chur: vnnd Fürstlichen wahren Wor-ten vnnd ohne argelist / Jn Vrkundt der Warheit haben Wir beydeChur: vnnd Fürsten diesen Vergleich dubbel verfertigen lassen /vnnd mit Vnserer Vnterschrifft vnnd anhangenden Siegelen be-kräfftigt / vnnd einer dem andern eins dauon zugestelt. Geschehenden 38. Iulij, Anno 1621.Ferdinand. VVolffgang Vilhelm.G2
Druckschrift
Provisional Vergleichung Zwischen den Hochwuerdigsten, Durchleuchtigsten Chur-Fuersten und Herrn, Herrn Ferdinanden Ertzbischoffen zu Cölln, und Churfürsten ... Und Herrn Wolffgang Wilhelmen, Pfaltzgraven bey Rhein ... Wie es mit der Geistlichen Jurisdiction in den Gülischen Fürstenthumben und Landen, biß zur Hauptsächlichen und endlichen Abhandlung zu halten
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