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1 (1873) Provinzen Starkenburg und Oberhessen
Entstehung
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». Orden ßekannt.

». Regel Augustins.

Aurelius Augustinus, ein Sohn des Patritius und derMonica, war am 13. Nov. 354 in der kleinen Stadt Tagast,nun Dörfchen, in der afrikanischen Provinz Constantine, geboren.Für den gelehrten Stand bestimmt, kam er nach Karthago, umdaselbst feine Studien zu vollenden. Er lag den philosophischenWissenschaften ob, war dann 9 Jahre bei der Sekte der Mani-chiicr, worauf er sich nach Rom und dann, 384, nach Mailandbegab, um hier die Stelle eines Lehrers der Beredsamkeit an-zutreten. In Folge der Reden des Bischofs Ambrosius zuMailand und des Lesens der Briefe Pauli, zum Christenthumhingezogen, bereitete er sich in der Einsamkeit, in welcher erauch mehrere Bücher geschrieben hat, zur Taufe vor, die erdenn auch, 387, mit seinem Sohne Adeooal aus den Händendes Bischofs Ambrosius empfangen hat. In Afrika trat er inden geistlichen Stand, predigte mit außerordentlichem Erfolge,wurde 395 Bischof zu Hippon, dem heutigen Bonn, östlichvon Constantine gelegen, und starb daselbst am 28. Aug. 430,zur Zeit als Hippon von den Vandalen belagert war.

Er hat zwar, weder für Clcritcr noch für Klöster, eineeigentliche Regel geschrieben, aber in zwei längeren Reden andas Volk die Grundzügc einer Regel so dargelegt, daß dieselbennur fortgebildet zu werden brauchten, um das zu werden, wasals Regel des h. Augustins bezeichnet wird. Die Hauptgrund-zügc dieser Regel, die so nur in allgemeinen Umrissen vorlagen,waren die Verpflichtung 1) zur freiwilligen Armuth, Entsagungauf alles Privatcigcnthnm, so, daß dasselbe weder den Armengeschenkt, oder der Genossenschaft überlassen werde, 2) zur Ehe-losigkeit und 3) zum Gehorsam gegen die Oberen der. Ge-nossenschaft.

all. Antoniter.

Antonius, insgemein der Große genannt, war 251 inAcgypten geboren und der einzige Sohn reicher und christlicher