Druckschrift 
1 (1877)
Entstehung
Seite
556
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556 Ka P- VM- Die sociale Mechanik. S. Der Zwang.

Die Deduclion war folgende: lösest Du Dich von uns los, sowir uns von Dir Du bist des Schutzes des Rechts, dasDu selber missachtet hast, verlustig gegangen, Du bistrechtlos. Darum ist jede Strafe, die wir über Dich verhän-gen, gerechtfertigt. Die Gonsequenz davon wäre, dass diekleinste Polizeicontravenlion, ja selbst das Civilunrecht mitConfiscalion des ganzen Vermögens oder Todesstrafe belegtwerden dürfte dass die Gesellschaft es nicht thut, istbloss guter Wille von ihr.

Das Resultat, mit dem die bisherige Betrachtung ab-schliesst, ist die sociale Unentbehrlichkeit desZwanges.

Aber mit dieser Eigenschaft verbindet er noch eineandere: seine Unzulänglichkeit. Würde er seinenZweck völlig erreichen, so müsste es keine Verbrechengeben. Damit gewinnen wir den Uebergang zum folgendenKapitel. Was hält den Menschen ab, ein Unrecht zu be-gehen in einer Lage, in der er weiss, dass dasselbe nichtentdeckt wird, dass er also den Zwang nicht zu fürchten

Strenge nach dadurch alle seine Rechte als Bürger und als Menschund wird völlig rechtlos« (S. 95). An die Stelle der Rechtlosigkeittritt der »Abbüssungsvertrag« (S. 98), der Dieb muss Ersatz leisten(der Arme durch Abarbeitung); bevor er dies nicht gethan, »hört erauf Bürger zu sein, wie dies bei allen Strafen stattfindet« (S. IIa).»Mit der Ausschliessung ist ohnedies die Confiscation des ganzen Ver-mögens verbunden« (S. 130). Ich kenne in der ganzen Literatur keineSchrift, in der die Tollheit der Consequenz in der Verfolgung einesirrigen Grundgedankens sich zu der schwindelnden Höhe verstiegenhätte, Svie in dieser.