Druckschrift 
1 (1877)
Entstehung
Seite
543
Einzelbild herunterladen
 

Werth der Rechtssicherheit für den Verbrecher. 543

Und wie wenig bedeutet schliesslich die Rechtssicher-heit des Eigenthums gegen die der Person! Ich müsstevergessen, für welches Leserpublikum meine Schrift be-stimmt ist, wenn ich darüber noch ein Wort verlierenwollte; von der ethischen Bedeutung der Rechtssicherheitfür die Entwicklung des Charakters habe ich bereits oben(S. 374) gehandelt.

Aber eine Ausnahme muss ich doch machen. Siebetrifft den Werth der Rechtssicherheit für den Verbrecher.Wenn irgend Jemand, möchte man sagen, am wenigstenUrsache hätte, das Lob des Rechts zu singen, so wäre esder Verbrecher, denn für ihn bedeutet dasselbe Verfolgungund Kerker. Und doch so paradox es klingt ichbehaupte: gerade er hat die meiste Ursache dazu. Denndasselbe Strafgesetz, das drohend die eine Hand gegenihn erhebt, streckt schirmend die andere über ihn aus,um der Rache des Verletzten zu wehren es schütztihn dadurch, dass es ihn verfolgt. Man muss wissen, wiedas Loos des Verbrechers da beschaffen ist, wo mangel-hafte Polizei- und Rechtseinrichtungen die Slrafjustiz desVolks herausfordern, um diese Behauptung gerechtfertigtzu finden. Dort knüpft man den Dieb an den ersten bestenBaum auf, bei uns stiehlt er unter dem Schutz desGesetzes.

Das dritte Gut, welches der Staat seinen Angehöri-gen gewährt, besteht in allen denjenigen öffentlichen Ein-richtungen und Anlagen, die er im Interesse der Gesell-