Begriffsbestimmung der Willkür. 347
und darum haben wir sie erst an dieser Stelle eingeführt.So wenig der Schatten da war vor dem Licht, so wenigdie Willkür vor dem Recht. Als rein negativer Begriff hatsie den Gegensalz des Rechts, dessen Negation sie enthält,zu ihrer Voraussetzung d. h. die Erkenntniss des Volksvon der zweiseilig verbindenden Kraft der staatlichenNormen. Freilich wer die Anschauung des Rechts mit-bringt, mag auch auf der oben (S. 333) geschildertenVorstufe des Rechts bereits von Willkür sprechen, aber ersoll nicht vergessen, dass er damit etwas auf sie über-trägt, das ihr selber fremd war — der Schatten, den erhier wahrnimmt, stammt von dem Licht, das er selbermitgebracht hat. Der Neger, der von seinem Fürsten anden Europäer verkauft oder zur Feier eines Festes ge-schlachtet wird, empfindet das nicht als Willkür, sondernlediglich als Thatsache, es ist die nackte Gewalt, die ihnverschlingt, er sieht sie nicht mit andern Augen an, alswie wir den Orkan oder den Ilagelschlag. Willkür em-pfindet nur derjenige, in dem das Gefühl des Rechts leben-dig ist, und nur in demselben Masse, in dem es dies ist,
— die Empfindlichkeit gegen die Willkür ist der Grad-messer der Entwicklung des Rechlsgefühls. Das gilt sowohlin extensiver als intensiver Rcziehung. Letzteres ist klar
— je heller das Licht, desto dunkler der Schatten —ersleres ergibt sich aus der Retrachlung der Geschichte,die uns zeigt, dass zu derselben Zeit, wo auf dem Gebietedes Privalrcchts die Willkür bereits überwunden war, sie