Druckschrift 
1 (1877)
Entstehung
Seite
314
Einzelbild herunterladen
 

314 Kap. VIII. Die sociale Mechanik. 2. Der Zwang.

ist, die es thut, denn dann würde, wenn die Machtfragebeim Staat in der blossen Zahl beschlossen läge, dasUebergewichl der Macht sich nolhwendig auf ihre Seitewenden, die Staatsgewalt würde demnach der jederzeitigenMajorität gegenüber machtlos sein. Es hat aber die Erfah-rung aller Zeiten bewiesen, dass die Staatsgewalt nahezudie ganze Bevölkerung gegen sich haben und gleichwohlim Stande sein kann, ihre Machtposition zu behaupten.Die Zahl allein also macht es nicht aus, sonst müsstedie Gewalt im Staat stets bei der augenblicklichen Majo-rität sein, und die Staatsgewalt würde sich im ewigenZuslande des Schwankens und Schaukeins befinden. Abergottlob steht die Sache anders. Die Festigkeit des Staats-wesens beruht darauf, dass für die Machtfrage das nume-rische Moment durch zwei andere Factoren in einer "Weiseüberwunden wird, welche, die Gefahr jenes unerträg-lichen Zustandes beseitigen : die Organisation der Macht-mittel und das moralische Element der Staatsgewalt.

Die Staatsgewalt, substantiell betrachtet, ist nichtsals ein für gewisse sociale Zwecke ausgeschiedenes Quan-tum der Volkskraft (der physischen, geistigen, ökonomi-schen) und zwar, wie kaum bemerkt zu werden braucht,stets ein ungleich kleineres, als dasjenige, welches aufSeiten des Volkes zurückbleibt. In quantitativer Beziehungist also der natürliche Träger der Macht: das Volk demkünstlichen Träger derselben: dem Staat stets über-legen. Aber dies Verhältniss beider wird dadurch wesenl-