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1 (1877)
Entstehung
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250 Kap VIII. Die sociale Mechanik. 2. Der Zwang.

mit dem Vertrage das Recht zur Welt, das Recht als Resul-tat des Kampfes ist die Erkenntniss des Mächligen, dass esseinem eigenen Vortheil entspricht, den Schwachen nebensich bestehen zu lassen die Selbstbeschränkung der Gewaltim eignen Interesse. Dem Zustand des »bellum omniumcontra omnes« macht die Einsicht ein Ende, dass derFrieden dem beiderseitigen Interesse förderlicher ist alsder Krieg.

So gebiert die Gewalt, wenn sie sich mit Einsicht undSelbstüberwindung paart, das Recht. Es ist die Entstehungdes Rechts aus "der Macht des Stärkeren, der eineandere gegenübersteht, die wir hier aber noch nichtins Auge fassen: die durch Machtvereinigung derGleichen: das Schutz- und Trutzbündniss im Gegensatzdes Subjeclionsverhältnisses, die Urform der Republik imGegensatz zur Urform der Monarchie. Der Fortschritt vonder Gewalt zum Recht im obigen Fall besteht nicht darin,dass sie selber abdankte, und dass mit dem Recht einanderes Princip an ihre Stelle träte, sondern das Recht istnur diejenige Form ihrer selbst, die ihr die unausgesetzteAnspannung der Kraft erspart und den ruhigen Genuss ver-stauet, nicht die Negation, sondern nur die durch daseigene Interesse gebotene Massig ung der Gewalt.

Dieser Ansicht, welche das Recht aus der Gewalthervorgehen lässt als eine höhere Enlwicklungsphaseund vollkommnere Form derselben, steht eine anderegegenüber, welche beiden einen völlig von einander ver-