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1 (1877)
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248
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248 K a P- VIII. Die sociale Mechanik. 2. Der Zwang.

Rechtssubject (persona) denn das ist nur der Bürgeraber dieser «homo» bezeichnet trotzdem die erste Er-hebung der Menschheit zur Menschlichkeit, in der Skla-verei löst sie zuerst das Problem einer Coexistenz des Mäch-tigen und des Schwachen, des Siegers und des Besiegten.Im Laufe der Zeit findet sie mildere Formen dasLoos des Schwachen dem Mächtigen gegenüber wird imFortschrill der geschichtlichen Entwicklung ein immermilderes. Das besiegte Volk wird nicht in die Sklavereigeführt, es zahlt Tribut, es kauft sich los, es wird demsiegenden Volk mit niederem und schliesslich mit glei-chem Recht einverleibt, kurz der Kampf endet mit einemVertrage, welcher das Verhältniss beider Theile regelt undden Schwächeren als Freien bestehen lässl: dem Frie-den (pacisci == sich vertragen, pax der Friede). DerFrieden involvirt die Anerkennung der Freiheit in derPerson des Gegners mit dem Sklaven schliesst mankeinen Vertrag. Was bestimmte den Mächtigen, bevor derGegner als Sklave zu seinen Füssen lag, das Schwert indie Scheide zu stecken und ihm billige Bedingungen zugewähren? Die Menschlichkeit? Es war dieselbe Mensch-lichkeit, die ihn vermochte, den unterworfenen Feind amLeben zu lassen, d. h. sein eigenes Interesse. Der Aus-sicht auf den wahrscheinlichen, vielleicht völlig sicherenSieg bei fernerer Fortsetzung des Kampfes stellte sich beiihm die Rücksicht auf den Preis entgegen, die Frage vonder Fontsetzung des Kampfes gestaltete sich zu der reinen