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1 (1877)
Entstehung
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235
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Der Verkehr die Idee der Gerechtigkeit. 235

maass zwischen der That und ihren Folgen für den Thäterd. i. der bösen That und der Strafe, der guten unddem Lohn. Nirgends ist meines Erachtens dieses Gleich-maass in dem Maasse erreicht worden als auf dem Ge-biete des Verkehrs. Die Strafe bleibt in dieser Hinsichthinler dem Lohn nicht selten weit zurück, sie ist leicht,wo die Versündigung gegen die Gesellschaft schwer, undschwer, wo dieselbe leicht ist. Und mit dem Lohn, dender Staat gewährt, steht es oft nicht um ein Haar besser(S. 210). Aber die Lohnsätze des Verkehrs sind regel-mässig gerecht, sie sind der wahre Ausdruck für denökonomischen Werth der Leistung, jeder Theil erhältdurchschnittlich mittelst der Gegenleistung so viel zurück,als er selber gegeben hat, d. h. der Lohn ist regelmässigAequivalenl (S. 142). So lässl sich das Aequivalenl be-zeichnen als die Verwirklichung der Idee derGerechtigkeit auf ökonomischem Gebiet. Die Fest-stellung der Strafe ist etwas Willkürliches, sie erfolgt durcheine positive Bestimmung der Staatsgewalt, der Maassslab,den dieselbe dabei anwendet, ist ein höchst unsicherer,mitunter kaum erkennbarer. Die Feststellung des Aequi-valents dagegen ist das Resultat der sorgsamsten, unaus-gesetzt von allen Inleressirlen erneuerten Untersuchungenund Erfahrungen, der Lohn ist so empfindlich wie das

genauer zu untersuchen; hier, wo es sich lediglich um eine An-wendung des Begriffs handelt, kann dies selbstverständlich nichtgeschehen, und mag die kurze Begriffsbestimmung im Texte genügen.