Der sociale Lohn — antike und moderne Gestalt. 187
hat, wird sich demnächst zeigen; dass er sie für dieGesellschaft hat, kann nicht Gegenstand des Zweifelssein. Der Lohn in diesem weiteren Sinn bildet das Gegen-stück der Strafe; die Gesellschaft straft denjenigen, wel-cher sich gegen sie vergangen, sie belohnt denjenigen,der sich um sie verdient gemacht hat. In der Mitte zwi-schen der Handlungsweise beider liegt die desjenigen, derweder mehr noch weniger thut, als das Gesetz gerade ver-langt. Wir erhallen damit die correspondirenden Begriffedes Vergehens und der Strafe, des Verdienstes unddes Lohnes, des Legalen und des Rechtsschutzes.
Von den beiden Instituten der Strafe und des socia-len Lohnes ist das letztere in der modernen Zeit in seinerEntwickelung gegen das erslere bedeutend zurückgeblie-ben. Unsere moderne Zeit hat darin einen ganz bedeu-tenden Rückschritt gegen das Alterthum gemacht. In Romstanden Lohn und Strafe als die beiden der Gesellschaftzur Verfolgung ihrer Zwecke zur Verfügung gestelltenMittel in den Augen der Socialpolitiker sich völlig gleich,ein römischer Jurist scheut sich nicht, bei der Frage vomEndzweck des Rechts den Lohn mit der Strafe auf eineund dieselbe Linie zu rücken.*) Höchst bezeichnend! Washat der Jurist mit dem Lohn zu thun? Heutzutage nichts,heutzutage ist nur die Strafe seinen Händen anvertraut.
*) 1. 1 § 1 de J. et J. (1. 1) . . bonos non solum melu poe-narum, verum etiam praemiorum quoque eshortatione efficere cu-pientes.