170 Kap. VII. Die sociale Mechanik. 4. Der Lohn.
Verschiedenheit der generischen und specifischen Bestim-mung des Restilulionsobjects hängt an der Gefahrfrage undzwar in doppeltem Sinne. Im ersleren Fall geht die Ge-fahr (periculum, casus) des gegebenen Objects auf denEmpfänger über, er wird durch den Untergang desselbennicht frei, da nicht dieses, sondern ein abstract (gene-risch) versprochenes Object von ihm geschuldet wird,letzteres aber nicht durch einen Zufall betroffen werdenkann. In einem andern Sinn aber überträgt das crederedie Gefahr auf den Gläubiger, indem er statt der absolutenSicherheit, die ihm sein Eigenthum gewährt, einen blosspersönlichen Anspruch gegen den Schuldner einlauscht, d. h.eine Aussicht, die, wenn auch rechtlich durch die Klagevollkommen gesichert, doch factisch völlig von der Zukunft,den demnächsligen Verhältnissen des Schuldners abhängt.Wer credilirl, wagt, selbst wenn er dem sichersten Mannecreditirt; während er gibt, setzt der andere nichts als seinblosses Wort (also ein Sprechen d. i. »Versprechen«)
ist durch I. 27 § 2 de auro (34. 2) zu ergänzen, wo der Gegensatzmit »suum esse« (Vorbehalt des Eigenthums) und »in credito esse«(Uebertragung desselben) ausgedrückt wird. Derselbe Gegensatz istauch beim Mandat möglich (Uebergabe von Geld zum Ueberbringen,I. 22 § 7 Mand. (17. 1) oder als Vorschusskapital I. 24 de praescr.verb. (19. 5), beim Depositum (depositum irreguläre 1. 3t cit.),beim Niossbrauch (quasi usus fruetus). Bei nicht fungiblen Sachenist auf einem Umwege dasselbe Resultat dadurch herzustellen, dassals Object der Restitution nicht die gegebene Sache selber, sondernderen Wertb gesetzt wird; so bei der Dos (dos venditionis causaaeslimata, 1. 18 de J. D. 23. 3), bei der Pacht (s. g. contractussoeidae, l. 3, 1. 54 § 2 Loc. 19. 2). Immer aber ist der Gegenstanddes Credjts eine fungible Sache,