90 Kap. VI. Die Gesellschaft.
dafür, dass Jemand der Gesellschaft oder Welt etwas ge-worden ist, sondern zugleich dafür, dass dieselbe sichdessen auch bewusst geworden ist — es ist die Aner-kennung ihrer Schuld durch Ausstellung eines Wechsels. DieSchuld exislirte auch ohne den Wechsel — häufig freilichbloss in der Einbildung! — aber erst der Wechsel ver-leiht dem Anspruch den Gharaclcr eines Werthpapiers vonunbestreitbarer allgemeiner Gellung. Eben darum ist das-selbe für den Inhaber vom höchsten Werth; nicht etwabloss wegen der Ehre und Anerkennung, sondern wegender Sicherheil, die es ihm gibt, dass sein Leben für dieMenschheit nicht verloren gewesen ist. Die Gesellschaft un-tersucht nicht, was ihn geleitet hat, ob Ehrgeiz und Ruhm-sucht oder das Streben der Menschheit zu nützen, siehält sich lediglich an den Erfolg, nicht an das Motiv. Undsie thut wohl daran. Denn indem sie auch diejenigenkrönt, denen es bloss um die Prämie zu thun war, ver-sichert sie sich damit auch ihrer für ihre Zwecke; denKranz, den sie ihnen reicht, kann ihnen nur derjenigemissgönnen, welcher auch dem Arbeiter den Lohn neidet— die Lorbeern fallen Niemandem in den Schooss, sieerfordern den Einsatz des ganzen Lebens.
Alles, was ich bisher von den Individuen gesagt habe,gilt eben so von den Völkern. Auch sie sind nicht bloss fürsich, sondern für die übrigen Völker, für die Menschheit da.*)
*) Eine weitere Ausführung des Gedankens s. in meinem Geistdes römischen Rechts, B. \ S. 6 fl. (Aufl. 3).