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1 (1877)
Entstehung
Seite
51
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Coincidenz der Zwecke. Nnlur und Staat. 51

ihren Zweck nicht nothwendig sind, frei von jederNöthigung sie repräsenliren uns das Gebiet der (phy-sischen, rechtlichen) Freiheit des Individuums; dieje-nigen dagegen, welche durch diesen Zweck geboten sind,gesichert durch indirecten Zwang (psychologische Nöthi-gung). Die Triebfeder, deren sie sich bedienen, um dasIndividuum zu diesen Handlungen (oder Unterlassungen)zu bestimmen, ist das eigene Interesse, das Mittel aber,durch welches sie auf, letzleres einzuwirken suchen, istwiederum doppelter Art: Lohn und Strafe.

Der Lohn der Natur ist die Lust, der des Staats Geldund Ehren. Die Strafen der Natur sind der Schmerz, dieVerkümmerung oder Entziehung der Kraft und Gesund-heit und selbst der Tod, die des Staates ganz dieselben;die zweitgenannten Strafen finden bei ihm ihr Analogonin den Freiheils-, Vermögens- und Ehrenstrafen, die Na-tur wirft denjenigen, der sich gegen sie vergangen hat,aufs Bett, der Staat wirft ihn ins Gefängniss. Selbst darintrifft die Parallele zu, dass beide von dem zweiten Mitteleinen ungleich ausgedehnteren Gebrauch machen als vondem ersleren - bei beiden steht der höchste Grad desLohnes in keinem Verhallniss zum höchsten Grad derStrafe ein schönes Thema zum Philosophiren!

Wenn ich die Verwendung, welche der Egoismus,um diesen Ausdruck statt des zuletzt gebrauchten wiederaufzunehmen, im Weltplan findet, mir ihrer ganzen Aus-dehnung nach im Geist vergegenwärtige, so 7iiöchte ich