4 Kap. F. Das Zweckgesetz.
sich spontan ohne irgend einen treibenden Grund in Be-wegung versetzen könne, ist der Münchhausen, der sichselber bei seinen Haaren aus dem Sumpf zieht.
Also des zureichenden Grundes bedarf es für den Wil-len ganz so gut wie für die Natur. Aber bei letzterer ister mechanischer Art: die Ursache (causa efficiens),bei dem "Willen ist er psychologischer Art: der Zweck(causa finalis). Der Stein fällt nicht, um zu fallen, son-dern weil er muss, d. h. weil ihm die Stütze entzogenist, aber der Mensch, welcher handelt, thut es nicht eines»Weil«, sondern eines »Um« wegen, — um etwas damitzu erreichen. Dieses »Um« ist für den Willen ebensounerlässlich wie das »Weil« für den Stein; so wenig dieBewegung des Steins ohne Ursache möglich ist, so wenigdie des Willens ohne Zweck. Im ersteren Fall sprechenwir von dem mechanischen, im letztern vom psycho-logischen Causalitätsgesetz. Ich werde letzteres fortan alsZweckgesetz bezeichnen, theils der Kürze wegen, theilsum schon im Namen hervortreten zu lassen, dass es derZweck ist, der den einzigen psychologischen Grund desWillens enthält. Für das mechanische Causalitätsgesetz wirddadurch der Zusatz entbehrlich, und werde ich dasselbefortan als Causalitätsgesetz schlechthin bezeichnen.
Das Causalitätsgesetz in diesem letztern Sinn lautet:Kein Vorgang in der äussern Sinnenwelt ohne einen vor-angegangenen andern, der ihn bewirkt hat, oder in be-kannter Fassung: keine Wirkung ohne Ursache.