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Die Anwesenheit Napoleons I. in Düsseldorf im Jahre 1811 : hierzu die Kunstbeilage: Einzug Napoleons in die Stadt Düsseldorf
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34 Yorstellungscour und Sitzungen.

selbe dann auch ganz in der angegebenen Weise aus-gearbeitet und am 17. December 1811 vom Kaiser unter-zeichnet worden.*)

Vermuthlich brachte der Kaiser nun auch seine Ge-danken über Cultus und öffentlichen Unterricht im Gross-herzogthum hier mit zur Sprache.

Wir können es uns nicht versagen, auf diese, wennauch nur theilweise und nur auf kurze Zeit zur Aus-führung gekommenen kaiserlichen Projecte ein wenigeinzugehen. Napoleon hatte Düsseldorf zum Sitz einesBischofs und eines Capitels ausersehen. Unzweifelhafthätte die Verwirklichung dieser Idee das Ansehen derbergischen Hauptstadt in mancher Beziehung gehoben.Dass schliesslich aber nichts aus diesem Plane wurdeist wohl mehr der Macht der Verhältnisse, als der Gleich-gültigkeit Napoleons zuzuschreiben.

Im Einklang mit seinen Reformen auf dem Gebietedes Justizwesens strebte der Kaiser auch inbezug aufdie Behandlung der confessionellen Gegensätze nachAusdehnung der in Frankreich herrschenden Be-stimmungen auf das Grossherzogthum.

Von noch grösserer Bedeutung sind des Kaisers Ideenüber die Reform des öffentlichen Unterrichts im Gross-herzogthum. Düsseldorf zum Centrum desselben zumachen und alle fremden Einflüsse (mit Ausnahme na-türlich der französischen) abzuwehren, w r ar dabei "seinleitender Gedanke. Zu dem Zweck hielt er die Errich-tung einer Universität hierselbst (die schon bestehendebergische Akademie der Wissenschaften konnte mankaum als Universität bezeichnen) für unumgänglichnöthig. Sie sollte die Grade verleihen und dadurchmassgebend werden bei Besetzung aller Aemter imGrossherzogthum. Für die Theologen war jedoch auchdie Ausbildung in Frankreich zulässig.

Gewissermassen als Theil der Universität sollte ein vonder Regierung unterstütztes Lyceum für 100 Schüler einge-richtet werden; ausserdem vier bis fünf Secundärschulen,in denen französisch, lateinisch und Mathematik gelehrtwerden sollte. Voraussetzung war dabei, dass die Primär-schulen sich in einem befriedigenden Zustand befänden.

Um strenge Inzucht zu üben, wurde gefordert, dassalle jungen Leute vom 1. Januar ab die fremden Schulenverliessen;nur im Grossherzogthum oder in Frankreichkönnen sie erzogen werden."

*) Scotti 1. c. Nr. 3219. Es wurde damit der ehemalige privi-legirte Gerichtsstand der Unterthanen endgiltig beseitigt.