Empfangsvorbereitungen in Stadt und Land. 11
und Sorgfalt zu verdoppeln, damit alles vermieden werde,was Unruhe und Störung verursachen könnte.
Für Düsseldorf schien es geboten, noch eine besondersscharfe Controlirung der Fremden anzuordnen. Der Prä-fekt erliess am 16. Oktober einen Beschluss, wonach alleFremden, die sich vom genannten Tage bis 1. November(später ausgedehnt bis zum 15. November) in der MairieDüsseldorf aufhalten wollten, sich mit Sicherheitskartenzu versehen hatten. Auf diesen Karten wurde das voll-ständige Signalement der betreffenden Person eingetragen.Die Fremden mnssten diese Karte immer bei sich führen,„um sie auf Verlangen den Polizeibedienten und denCommandanten der bewaffneten Macht vorzeigen zukönnen". *)
Die bergischen Infanterie-Regimenter waren geradezu dieser Zeit in Düsseldorf zum grössten Theil anwesend,nachdem sie in Spanien heisse Kämpfe bestanden und nunmit stark gelichteten Reihen wieder zur Heimath ihreSchritte gelenkt hatten. Die .bergischen Lanciers warenjedoch noch „fern im Süd'", in krausem Kleinkampfverwickelt.**)
Die Stockumer Höfe sollten vom Maire von Kaisers-werth zur Quartierung eines jener Linien-Regimenter zurVerfügung gestellt werden, dessen Ankunft noch erwartetwurde.
Sowohl im Interesse der öffentlichen Sicherheit, alsauch „zur Verherrlichung des Empfangs Ihrer Majestäten"wurde die Bürger-Ehrengarde zu Fuss — die alteVogel-schützen-Compagnie — verwandt. Sie war etwa 50 Mannsrark und stand damals unter dem Befehl des Freiherrnvon Schell. Eine Nationalgarde gab es nicht mehr, siewar „durch den Zahn der Zeit ganz aufgelöst worden"(wie der erste Beigeordnete Schnabel berichtete). ***)
Eine grosse Rolle spielt in den Akten über die An-wesenheit des Kaisers die Requisition der Bauernpferde.Sowohl um die Strassen der Stadt Düsseldorf mit Sand
*) Die Karten waren stempeltrei, die Austheilung geschah un-entgeltlich. — Die Vermiether hatten sich davon zu überzeugen,ob der Fremde im Besitz einer Karte war; fand eine diesbezüglicheWarnung kein Gehör, so mussten sie den Fremden zur Anzeigebringen.
**) Vergl. Zimmermann, Erinnerungen S. 46 f. und Frhr.v. Ardenne, Bevgisehe Lanciers etc. S. 32 ff.
***) Oberst Heubes war der Commandant derNational-Gardegewesen; er besass noch die Bürgerfahnen und die der ehemaligenVogelschützen-Compagnie zugehörigen 2 Fahnen und Zelte. Zumgrossen Aerger der Ehrengarde zu Fuss verwandte er beim Ein-zug des Kaisers zur Decoration seines Hauses diese Fahnen, unterdenen min die ehemaligen Schützen vorbeiziehen mussten.