Druckschrift 
Kloster und Gymnasium Antonianum der Franziskaner zu Geseke
Entstehung
Seite
118
Einzelbild herunterladen
 

118 ' GYMNASIUM

folgenden Jahres mußten ebenfalls zehn alsveterani" nocheinmal die Infima durchmachen. Im Jahre 1721 rückten sämt-liche Poeten, Syntaxisten und Sekundaner in die höhere Klasseauf. Im Jahre 1744 blieb von sämtlichen Schülern des Gym-nasiums nur ein Infimist zurück; im folgenden Jahre hattedieses Los allein ein Syntaxist zu beklagen 1 ).

Diese guten Resultate sind zugleich ein glänzender Beweisfür die Tüchtigkeit des Gymnasialpräfekten und des Professoren-kollegiums. Der Pflichtenkreis der Erstgenannten 2 ) war durchdie Schulordnung eng umschrieben. Wurde nichts anderes be-stimmt, so war der Professor der obersten Klasse zugleichPräfekt, so daß also, weil die Magistri mit ihren Klassen auf-stiegen, fast in jedem Jahre ein Wechsel eintrat. Er hatte zu-nächst die Aufgabe sowohl bei Schülern als bei den Lehrern dieSchulordnung zu überwachen und nötigenfalls selbst gegen dasLehrerkollegium einzuschreiten. Auf den Konferenzen führte erden Vorsitz und gab mit seiner Stimme bei Stimmengleichheitim Kollegium den Ausschlag. Die Aufnahmeprüfung und Ver-setzung der Schüler lag letzten Grundes bei ihm. Ebenfallshatte er bei der Anwendung der verschiedenen Korrektions-mittel das gewichtigste Wort zu sprechen, wie ihm auch dieVisitationen der einzelnen Klassen zur Pflicht gemacht waren.Eine Kontrolle über ihn führte nur der Hausobere, dem durchdie Ordinationes 3 ) eine gewisse Oberaufsicht eingeräumt war.

Dem Professorenkollegium waren für ihr Verhalten sowohlinnerhalb als außerhalb der Schule strenge Vorschriften ge-geben 4 ). Die Besuche der Eltern der Schüler sollten auf das Aller-

') Weil Dr. Wilhelm Meyer-Geseke sich die Behandlung einiger be-rühmt gewordenen Zöglinge, wie des Geheimschrcibers der Kaiserin MariaTheresia Knecht und des aus Geseke stammenden Franziskaners und Uni-versitätsprot'essors Alexander Murarius vorbehalten hat, gehe ich an dieserStelle nicht weiter darauf ein.

2 ) Regulae 1666 § III, § IV Nr. 1 69, § XI; Regulae 1675 § II, § V,§ IX f.; Regulae 1717 § I Nr. 1-4, § V Nr. 1 3-6, § VI Nr. 5 79, § VllNr. 1 und 2, § VIII 1 und 2, § IX, § X, § XI.

:l ) Regulae 1666 § I Nr. 19 26, § III, § IV Nr. 9, § IX; Regulae 1675§ II; Regulae 1717 § I Nr. 4, § III Nr. 1 3 5, § VI Nr. 5 8, § IX Nr. 2.

') Regulae 1666 § I Nr. 25, § II 14, § IV Nr. 7, § VI, § IX; Regulae1675 § II, § XI, § XII; Regulae 1717 § I, § VII Nr. 2, § VIII, § XI, § XII.