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Kloster und Gymnasium Antonianum der Franziskaner zu Geseke
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114 GYMNASIUM

und trugen auf dem Buchdeckel das Stadtwappen mit der In-schrift: Ex liberali donatione senatus Gesecensis.

Das Budget der Stadt wurde durch diese Anschaffungenjährlich mit sechzehn Talern belastet; die Summe wurde, wieder Catalogus zum Jahre 1776 bemerkt, und, wie es scheint,nur für dieses eine Jahr auf zehn Taler reduziert. Nebendieser Bemerkung findet sich auf demselben Buchspiegel desCatalogus für das Jahr 1768 die Summe von sieben Talern und18 Groschen als Lohn für den Buchbinder der Prämienbüchervermerkt; im Jahre 1777 erhält er für zwei Prämienbücher inFolio, für acht in Quart und sechs in Oktav vier Taler undeinen Groschen. Die Prämienverteilung selbst erfolgte öffentlichin feierlicher Weise, und es wurde bei der Übergabe des Preis-buches dem Preisträger ein kleiner Spruch mit auf den Weg ge-geben. Diese von einem der Professoren verfaßten Verse mußtenvorher zur Prüfung ans Provinzialat eingeschickt werden. Ob-schon diese im wahren Sinne des Wortes nur Gelegenheits-gedichte sind und auf dichterischen Wert keinen Anspruch er-heben, habe ich doch im Anhang als Schulbeispiel die Versebei Austeilung der Prämien im Jahre 1799 veröffentlicht 1 ).

Auch über die Schuldisziplin sprechen die Quellen ziem-lich ausführlich 2 ). Zunächst gingen alle Schüler palliati, trugenalso den Scholarenmantel, der in jener Zeit zum Gymnasiastengehörte wie heutzutage die bunte Mütze. Die Professoren hattendas Recht zu strafen; aber sowohl in den Statuten von 1675als in der Schulordnung von 1717 werden sie ermahnt, imGeiste der Milde und Liebe mehr zum Verzeihen als zumStrafen sich bereit finden zu lassen. Zuchtmittel waren Er-mahnung, körperliche Strafen, Geldstrafen und Entlassung. Esherrschte also, wie in allen damaligen Lehranstalten, die Ruten-strafe. Selbst die Jesuiten glaubten auf die virga als päda-gogisches Hilfsmittel nicht verzichten zu dürfen, wenn sie auchin der Anwendung dieses nach unseren modernen Begriffen

') Vgl. Anhang Nr. 11. Das Original aus dem Privatbesitz dos Herrn.Dr. Meyer habe ich dem Provinzialarchiv in Düsseldorf überwiesen.

2 ) Regulae lfiOfi § I Nr. 16 18 lfl ; § IV Nr. 1; § V; Rogulae W75.§ II; § X; Regulae 1717 § III.