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Kloster und Gymnasium Antonianum der Franziskaner zu Geseke
Entstehung
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87
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UYMNAS1UM 87

und trotz des Eingeständnisses des Bürgermeisters Richart, indem Jahre 1763 an Schulgeldern 138 Taler 26 Groschen und9 Pt'g. und im folgenden Jahre 133 Taler 13 Groschen und3 Pt'g. wohl bar erhoben, aber zu anderen städtischen Zahlungenverwandt zu haben l ), kamen die Herren ihren Verpflichtungenso zögernd und unvollkommen nach 3 ), daß selbst die Androhungder sogenannten militärischen Exekution nichts fruchtete, diein einer Einquartierung von Soldaten bis zur geleisteten Zah-lung bestand.

Der Droste Freiberr v. Horde berichtet nun in einer Ein-gabe vom 2. August 1767 an den Kurfürsten, daß er dessenAuftrag vom 7. Oktober 1766, den Franziskanern zu ihremRecht zu verhelfen, trotz äußerster Bemühungen nicht habeexequieren können, weil die Schuldner die Sache in die Längezu ziehen sich bemühten und der eine auf den andern verweise.In dieser wie in wiederholten Eingaben vom Jahre 1767 und1768 bittet er um Anweisung von Mitteln und Wegen, dieHerren zum schuldigen Gehorsam zu bringen 1 ), und schlägt vor,daß die renitenten Schuldner bis zur geschehenen Zahlung miteinem „Unterofficier und zwei Mann belegt werden" möchten 1 ).Er bittet um energische Maßregeln, weil man in den Wirts-häusern zu Geseke beginne, „auf eine . . . höhnische Artallerhand Spottereien zu treiben"; unter anderem heiße es, „diekurfürstliche Commission ließe zwaren auf dem papier in denenBescheideren die trouppen zur militärischen execution mar-chieren, das beste aber seye, daß man keinen Mann davon zusehen bekommen täte". Am 24. März 1770 erging vom Kur-fürsten zu Bonn an Freiherrn v. Horde zu Schwarzenrabender Befehl, die Stadt Geseke zur Zahlung der Schulden „exe-cutive zu vermögen" mit dem Beifügen, daß sich die Stadteventuell an den wirklich Schuldigen schadlos halten könne"').

Die schon im Jahre 1769 vor dieser endgültigen Regelungvom Konvent angedrohte Verminderung des Lehrkörpers auf

') Ebd. Bl. 38 (238).

'-) Ebd. BI. 33 37 (237); Akten Nr. 1 Bl. 60 61 (95).

;1 ) Ebd. Bl. 14 (239). 4 ) Ebd. Bl. 11 (241 f.).

"•) Ebd. Bl. 1 (243).