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Kloster und Gymnasium Antonianum der Franziskaner zu Geseke
Entstehung
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82 GYMNASIUM

Klasse der Infimisten schon 28 Schüler, von denen 22 aus derStadt Geseke seihst stammten ')•

Die finanzielle Sicherstellung und damit das eigentlicheFundament für den Fortbestand des Gymnasiums liegt in dergroßen sogenannten Bertramschen Fundation, die deshalb inder Geschichte der Anstalt eine wichtige Rolle spielt. In seinemTestament vom 17. September 1721 vermachte der HalberstädterPropst und Kanoniker Johann Georg Bertram seine innerhalbund außerhalb seiner Vaterstadt Geseke gelegenen Besitzungennebst aufstehenden Gebäulichkeiten der Stadt mit der Auflage,die Einkünfte den Franziskanern zu Geseke als Entgelt für ihreLehrtätigkeit am Gymnasium zukommen zu lassen 2 ). Nur wurdeder Vorbehalt gemacht, daß seine noch lebende SchwesterElisabeth Bertram und sein Schwager Bernard Hesse das väter-liche Wohnhaus und den Garten „vor der Wiehepforten" biszum Tode usufructuarie nutzen sollten. Den Patres wird wohlmit Rücksicht auf die frühere Aufhebung zur Pflicht gemacht,die Schulen selbst „ob deficientem juventutem" nicht gleichaufzuheben, weil „doch die Jugend propter iniurias temporumab- und zu wachsen kan". Andere Lehrkräfte als aus demFranziskanerorden durften von dem Magistrat nicht angestelltwerden; sollte sich die Notwendigkeit eines Wechsels ergeben,so war die ausdrückliche Zustimmung des Guardians und zweierHerren aus dem Kloster notwendig. Die Studenten sollten „adpulsum campanae" für den Fundator beten und jeden Samstagin der Kirche die Litanei von der Mutter Gottes zusammen rezi-tieren, während der Konvent zu einem Anniversarium verpflichtetwird ;1 ). Wenn die Patres aber keinen Unterricht mehr erteilen,sollen sie doch Nutznießer seiner Stiftung sein, dann aber alsEntgelt neben dem Anniversarium das Officium defunctorum undam Jahrestage seines Todes so viele Messen lesen lassen alsPriester im Hause sind. Ausdrücklich aber hatte der großmütigeTestator die Beschaffung von Prämienbüchern, Lehrmitteln fürdie Magistri, von Licht, Brand und anderen notwendigen

') Catalogus stud. 42 ff. (320 ff.).

'■') Die in Frage kommenden Stellen des Testaments sind abgedruckt beiMeyer, Jahresbericht 4 f. :l ) Vgl. auch Acta cap. I 501.