GYMNASIUM 81
Beträge ab *), bis im Jahre 1709 zwischen der Provinz und derStadt ein Vertrag zustande kam, in dem die Provinz auf dertRest verzichtete, während die Stadt die anscheinend schongesperrten Termine wieder freigab, die ja selbst bei regel-mäßiger Entrichtung jenes geringen Gehaltes die notwendigeGrundlage für die Ökonomie des Klosters darstellten -).
Auf einen solchen radikalen Ausgang, der an erster Stellefür die Bürgerschaft einen schweren Schlag bedeutete, hattewahrscheinlich der Magistrat am allerwenigsten gerechnet. NachAusweis der ziemlich genau geführten Schülermatrikel vom Er-öffnungsjahre 1687 angefangen rekrutiert sich der weitaus größteProzentsatz der Gymnasiasten aus Söhnen ansässiger Bürger-familien, denen gerade in jenen schlimmen Zeiten nach unauf-hörlichem Kriege die erschwerte Möglichkeit zur Ausbildungihrer Kinder doppelt ungelegen kam. So ging der erste Schrittzur Wiedereröffnung des Gymnasiums von Privatpersonen, nichtvom Magistrat aus.
Wir sahen ja auch schon in dem kritischen Jahre 1700,als die Verhandlung zwischen Stadt und Kloster auf einemtoten Geleise lag, wie die beiden angesehenen Rürger Surthound Reen über den Magistrat hinweg die zerrissenen Fäden mitdem Kloster wieder anzuknüpfen suchten•"). Etwas Ähnlichesgeschah 1717')- Als in diesem Jahre einige Bürger mit denPatres einen Kontrakt zur Wiederaufnahme der Lehrtätigkeitdurch das Kloster abschlössen, fand auch der Magistrat wiederden Weg zur Klosterpforte und knüpfte Verhandlungen an, dieauch Erfolg hatten, weil die neuen Kontrahenten auf beidenSeiten durch Persönliches und allzu Menschliches nicht mehr be-einflußt waren. Er verpflichtete sich zur Zahlung des schonfrüher festgesetzten Gehaltes und sagte die Erhebung einesjährlichen Schulgeldes zu 5 ). Am 2. November 1717 wurde dasGymnasium wieder eröffnet, und im folgenden Jahre zählte die
') Ebd. 91 (19 f.).
') Acta cap. I 280 ... et dummodo etiam civitas praetensioni a D. ConsuleCale motae quoad substantiam et restantia omnibusque aliis praetensionibusde praeterito formaliter per reversale renuntiet et termini concessi maneantin suo vigore. :1 ) Liber annot. 7 (17). ') Meyer, Jahresbericht.4.
'"') Ebd., Erinnerung 14.Falke, Kloster Geseke. (j