Druckschrift 
Kloster und Gymnasium Antonianum der Franziskaner zu Geseke
Entstehung
Seite
51
Einzelbild herunterladen
 

WIRKSAMKEIT UND WIRTSCHAFTUCHE LAGE £>{

die schon früher getroffene Bestimmung zur Abhaltung dersogenannten Kasusstunden wieder eingeschärft l ), und seit demJahre 1694 verzeichnet die Tabula capitularis für die einzelnenKonvente einen Lektor moralis 2 ).

Im Jahre 1703 wird diese Verordnung von neuem einge-schärft und bestimmt, daß diese Stunde wenigstens dreimalwöchentlich abgehalten werden müsse; selbst der Obere hattedie Pflicht zu erscheinen. Der Lektor moralis mußte am Vor-abende die zu behandelnden Thesen aus Busenbaum anschlagen,damit die Patres sich vorbereiten konnten. Die Lectio moralishatte auch selbst dann stattzufinden, wenn außer dem Lektornur zwei Patres im Hause waren 3 ). Ein Jahr vorher hattedas Kapitel bestimmt, daß die bereits in der Seelsorge tätigenPatres im ersten Dezennium ihrer Approbation sich jährlicheinem Examen zu unterziehen hätten, von dessen Ausfall diefernere Approbation abhängig gemacht wurde 4 ).

Diese Bestimmungen, die eine weitgehende Garantie fürdas Privatstudium und die selbständige Weiterbildung der jungenSeelsorger bot, sind in die Statuten vom Jahre 1735 über-gegangen 5 ). Die von den Ordinariaten ständig geübte Kon-trolle, die in dem vor der bischöflichen Kommission abzulegen-den Examen bestand, bildete eine weitere Garantie für eineden Zeitbedürfnissen entsprechende wissenschaftliche Durch-bildung der für die Seelsorge bestimmten Ordenspersonen.

Wenn wir noch hinzufügen, daß zu jedem Kapitelauch Lektoren hinzugezogen wurden i; ), die ihren Einfluß zuGunsten der Provinzstudien gewiß in die Wagschale warfen,dürfen wir mit gutem Recht die Patres unserer sächsischenProvinz und damit die Patres unseres Klosters in Geseke alszur Seelsorge in jeder Hinsicht qualifiziert betrachten. Undwenn ein Geschichtsforscher die „specialia statuta scholasticasaepius in anterioribus capitulis approbata" 7 ) wieder auffindet,werden diese zweifellos einen Rückschluß auf den blühendenStand der Studien gestatten.

') Acta cap. I 174 176 177». ! ) Ebd. I 73 fl.

3 ) Ebd. I 229». 4 ) Ebd. I 203» 206 229a 295''.

r ') Statuta 1735, 53 ff. ") Statuta 1661, 62; Statuta 1663, 105.

7 ) Ebd. 103. 4 ,