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Kloster und Gymnasium Antonianum der Franziskaner zu Geseke
Entstehung
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6 EINLEITUNG

hatte er den trostlosen Zustand des Klosters kennen gelerntund den verzweifelnden P. Guardian Jon. Tetteborn durchBriefe und Geschenke zum treuen Aushalten auf dem anschei-nend verlorenen Posten angefeuert *) Weil nun, wie gesagt,P. Tetteborn den Verhältnissen in keiner Weise gewachsenund anscheinend auch für die vom Bielefelder Guardian ge-plante Personalverstärkung durch Mitglieder des BielefelderKlosters nicht begeistert war, gebrauchte P. Pol eine kleineList. Er schickte kurzerhand 1614 den P. Hermann Langeneck,den Kleriker Bernardin Carß und den Laienbruder HermannHartbaum nach Halberstadt und ließ dem P. Tetteborn durchsie und ein Begleitschreiben mitteilen, daß dem Kloster zuBielefeld durch das anmarschierende Heer des Herzogs vonBraunschweig Gefahr drohe, weshalb er für die Mitglieder seinesKonvents gütige Unterkunft erbitte'-). Die Brüder kamen, wieaus ihrem ersten aus Halberstadt am 26. Oktober datiertenBriefe hervorgeht 3 ), wenn auch unter großen Schwierigkeiten,glücklich an und berichteten in interessanter Weise über dieVerhältnisse in Kloster und Stadt. Pater Hermann scheintaber recht energisch vorgegangen zu sein; wenigstens mahntder Kanoniker der Halberstädter Domkirche, Arnold von Lands-berg, in einem Briefe vom 5. Dezember an den BielefelderGuardian zur Mäßigung und Vorsicht 4 ). P. Pol hatte demgerade in Coesfeld weilenden P. Provinzial Joh. Sweringh dievon ihm eigenmächtig vorgenommene Besetzung des Halber-städter Klosters angezeigt und um seine nachträgliche Bestä-tigung gebeten. Der Provinzial war aber mit dem eigenmäch-tigen Vorgehen nicht einverstanden und so wurde die Rück-berufung der Brüder beschlossen 3 ). Als aber P. Pol nichtnur von den zunächst beteiligten Brüdern und P. Tetteborn,

')BB Hs. (ol. I 264.

'-) Vgl. Haddick in Beiträge 1908, 58.

') Ebd. 58 f. und BB Hs. toi. I 264.

*) Ebd. ... Ne fratres hie degentes nimio fervore alios deterreant autPatrem Guardianum loci acrioribus impetitionibus vel admonitionibus abalienentet populum alias sat protevum in sui odium pelliceant, debent aliquantum re-missius, eautius et summa cum moderatione primordia rei tarn piae aggredi.

6 ) Haddick 61 f. Nr. 6 u. 7, BB Hs. M. I 265.