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sondern auch durch Vermittelung des Bielefelder geistlichenVaters vom Sekretär der Halberstädter Domkirche und anderenhervorragenden Persönlichkeiten auf die Folgen einer Abberu-fung hingewiesen worden war 1 ), begab er sich zur persön-lichen Information im März nach Halberstadt und schon im fol-genden Monate schickte wohl auf seine Anregung hin P. Tette-born an den Provinzial und das Definitorium der kölnischenProvinz eine Eingabe, in der über die Visitation des P. Pol,über die er wohl selbst dem Kapitel Mitteilung machen werde,berichtet wurde. Er bittet, den P. Pol oder eine ihm gleich-wertige Persönlichkeit nach Halberstadt zu delegieren 2 ). Aufdem Zwischenkapitel, das im Mai in dem berühmten KölnerKonvent ad olivas gefeiert wurde, kamen an Stelle des nachDorsten als Vikar abgerufenen P. Hermann Langeneck diePatres Henricus Bolte und P. Johannes Philippi 3 ). Auf demProvinzialkapitel des folgenden Jahres, auf dem der spätereErzbischof von Cambrai P. Jos. Bergaigne zum Provinzial er-wählt wurde, erschien der Halberstädter Kleriker BernardinCarß mit eingehenden Berichten der in Halberstadt weilendenPatres und mit der Bitte um einen Oberen, weil der alte Tette-born nur selten zu Hause sei ')• Und in der Tat scheint vonAnfang an die nicht gerade uneigennützige Absicht bestandenzu haben, durch diese Hilfeleistung den Halberstädter Konventder Kölner Provinz zuzuführen 5 ) und tatsächlich wurde schonauf diesem Kapitel, allerdings unter dem Vorbehalt der Zu-stimmung des Generalministers, die Inkorporation beschlossen.Präses wurde P. Heinrich Lotze aus Heiligenstadt, beigegebenwurde ihm P. Stephan Schminck, so daß sich jetzt sechs Brüder
') Ebd. 61, 265.
-) BB Hs. toi. I 266, Haddick Nr. 8.
:i ) Für Wokers Behauptung, 801'., die auch von Henniges Beiträge1909, 116, übernommen ist, daß P. Pol auf diesem Kapitel zum Guardian vonHalberstadt gewählt worden sei, finde ich in den Quellen keinen Beleg.
') B B Hs. fol. I 266 P. Tetteborn hatte unter dem Vorwande der Seel-sorge in einem Nonnenkloster Wohnung genommen. Vgl. das Beglaubigungs-schreiben des Kölner Provinzvikars für den nach Prag ans Kaiserliche Hof-lager gesandten Fr. Bernardin Carß. Ebd.
5 ) Haddick 59 f. Nr. 3 u. 4.