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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
Entstehung
Seite
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84300. Diese Verfügung findet auch dann nochStatt, wenn der Erbe sogar wegen Nicht-Ausliefe-rung in Verzug gesetzt worden, wobey aber voraus-gesetzt wird, daß die Sache ebenfalls in den Händendes Legatars hätte zu Grunde gehen müssen. 1042.Verliert eine testamentarische Verordnungihre Kraft, wenn der eingesetzte Erbe, oderwenn der Legatar sie ausschlägt, oder unfähigist, sie anzunehmen?301. Ja. 1043.Hat ein Zuwachs-Recht Statt, wenn einVermächtniß mehrern zusammen zugedachtworden?302. Ja, dann hat zum Vortheile der Legatarienein Zuwachs=Recht Statt. 1044.Wann wird ein Vermächtniß als mehrernzusammen zugedacht angesehen?303. Dann wird es dafür angesehen, wenn esin einer und derselben Verordnung ihnen zugedachtworden, und der Testirer nicht einem jeden der Mit-legatarien seinen Theil an der vermachten Sacheangewiesen hat. 1044.304. Man sieht es ferner als mehrern zusam-men hinterlassen an, wenn eine Sache, die sichohne Verschlimmerung derselben nicht theilen läßt,